Teilnahme verpflichtend

Asylwerber verweigern Kurs, bekommen weniger Geld

Seit Juni müssen Asylwerber sogenannte Grundregelkurse besuchen. Nur eine Handvoll verweigert – diesen Personen wird das Taschengeld gekürzt.

Michael Rauhofer-Redl
Asylwerber verweigern Kurs, bekommen weniger Geld
Die Kurse sind gut ausgelastet. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Insgesamt 3.300 Asylwerber haben seit Anfang Juni 2024 die Grundregelkurse besucht, nur 48 Personen haben nicht teilgenommen – ihnen wurde das Taschengeld zur Hälfte auf 20 Euro gestrichen. Innenminister Gerhard Karner sieht die nunmehr verpflichtend durchzuführenden Kurse als Erfolg. Als sie noch auf freiwilliger Basis besucht werden konnten, habe etwa ein Drittel der Asylwerber daran teilgenommen, mittlerweile liege der Wert bei 95 Prozent. "Wenn es ein strenges Regelwerk gibt, dann funktioniert es auch", so der Politiker.

Neben der Sachleistungskarte sowie der Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit sieht der Minister die Grundregelkurse als weitere Maßnahme für ein "strenges, konsequentes, aber damit auch gerechtes Bundesgrundversorgungssystem".

Asylwerber müssen verschieden Module besuchen

Seit Anfang Juni 2024 werden in allen Grundversorgungseinrichtungen des Bundes Grundregelkurse durchgeführt. Folgende Module gibt es:

  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheiten
  • Gleichberechtigung
  • Kultur und Umgangsformen
  • Rechte und Pflichten
  • Sensibilisierung zu Formen des Antisemitismus
Wer Schutz und Unterstützung bekommt, muss auch die Grundregeln unseres demokratischen Zusammenlebens kennen.
Gerhard Karner
Innenminister (ÖVP)
Innenminister Gerhard Karner
Innenminister Gerhard Karner
Helmut Graf

Welche Arbeiten müssen Asylwerber verrichten? Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden. Darunter fällt beispielsweise die Pflege von Grün-, Park- oder Sportanlagen im Eigentum einer Gemeinde. Die Verpflichtung umfasst zehn Stunden pro Monat, wobei Menschen mit körperlichen Gebrechen oder einer nachweisbaren Erkrankung von der Pflicht ausgenommen sind.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Seit Juni müssen Asylwerber verpflichtend Grundregelkurse besuchen, wobei nur eine kleine Anzahl von 48 Personen die Teilnahme verweigert hat und deren Taschengeld daraufhin gekürzt wurde
    • Innenminister Gerhard Karner sieht die verpflichtenden Kurse als Erfolg, da die Teilnahmequote von ursprünglich einem Drittel auf 95 Prozent gestiegen ist
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