Kein Geld mehr bei Absage

Asyl-Hammer: Wer nicht arbeitet, bekommt hier kein Geld

Das Burgenland beschloss am Donnerstag einige Verschärfungen im Asyl-Recht. So werden etwa bei einem negativen Bescheid die Zahlungen eingestellt.

Michael Rauhofer-Redl
Asyl-Hammer: Wer nicht arbeitet, bekommt hier kein Geld
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat die nun beschlossenen Verschärfungen im Asyl-Recht bereits vor Wochen angekündigt.
Denise Auer

"Wenn jemand zu uns kommt, ist das keine Einbahnstraße. Es muss ein Geben und Nehmen sein!" – Mit diesen Worten hat Landeshauptmann Hans Peter Doskozil beim Landesparteitag der SPÖ Burgenland Anfang Oktober weitere asylpolitische Maßnahmen in seinem Bundesland angekündigt. Nun folgte im Landtag der Beschluss zur Umsetzung, das geht aus einer Presseaussendung der Burgenland SPÖ hervor.

Eine Beschränkung der Grundversorgungsplätze auf 330 wurde bereits im November in der Landesregierung beschlossen. Ein Gesetz, das gemeinnützige Arbeit für Asylwerber vorsieht, ist zudem am Donnerstag im Landtag beschlossen worden. Der Landeshauptmann hatte die Asylpolitik des Bundes schon im Vorfeld mehrfach als "gescheitert" bezeichnet und eine Obergrenze von jährlich 10.000 Asylanträgen pro Jahr gefordert. "Hohen Systemkosten stehen grobe Defizite bei der Umsetzung rechtsstaatlicher Entscheidungen gegenüber – und das hat negative Auswirkungen auf unseren Staat und unser Wertesystem", erklärte Doskozil mit Verweis darauf, dass bis zu 90 Prozent jener Asylwerber, für die es einen rechtskräftigen negativen Asylbescheid gibt, nicht rückgeführt werden.

Gleichzeitig gebe es Versäumnisse bei der Integration anerkannter Asylberechtigter. Die Auswirkungen seien in ganz Österreich auf vielen Ebenen spürbar – sei es in den Schulen, am Arbeitsmarkt oder bei der Sicherheit. "Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle wird im Burgenland die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerbende an gemeinnützige Arbeit gekoppelt", so die SPÖ.

Künftig erhalten arbeitsfähige Asylwerber im Burgenland Arbeitsangebote, erbracht werden soll diese im Bereich der Gemeinden oder des Landes. Dabei gibt es einen abgestuften Sanktionsmechanismus: Wer Arbeitsangebote zweimal verweigert, wird keine Leistungen aus der Grundversorgung mehr erhalten. Bei einem negativen Asylbescheid werden die Leistungen aus der Grundversorgung mit Monatsfrist automatisch eingestellt – es gibt nur mehr eine einmalige Rückkehrhilfe.

"Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein, das ist eine Frage der Gerechtigkeit", so Doskozil. Bezüglich Obergrenze hat das Burgenland bereits Fakten geschaffen. Mit der Beschränkung der Grundversorgungsplätze auf 330 pro Jahr, die in der Landesregierung bereits beschlossen wurde, übernimmt das Land nur mehr jenen Anteil von Asylwerbern, der bei einer Obergrenze von 10.000 Asylanträgen aufgrund der Bevölkerungszahl auf das Burgenland entfallen würde.

Das sei er seinem Politik-Stil schuldig, betont Doskozil: "Meine Forderungen liegen schon seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Dass die Bundesregierung weiter nur Kosmetik betreibt und heuer schon rund 22.000 Asylanträge gestellt wurden, kann ich nicht verhindern. Aber wir setzen im Burgenland das um, was wir selbst in die Hand nehmen können. Die Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass wir einen klaren rechtsstaatlichen Kurs fahren", so Doskozil.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat beim Landesparteitag der SPÖ Burgenland weitere asylpolitische Maßnahmen angekündigt, die nun im Landtag beschlossen wurden.
    • Künftig wird die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerber im Burgenland an gemeinnützige Arbeit gekoppelt, und bei einem negativen Asylbescheid werden die Leistungen automatisch eingestellt.
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