Österreich
Arzt rast mit 121 km/h zu Not-OP – 300 Euro Strafe
Weil er ohne Blaulicht um 71 km/h zu schnell war, wurde ein Arzt abgestraft. Gerichte bestätigten die Strafe in Höhe von 300 Euro.
Keine Zeit wollte ein Mediziner heuer am 25. Februar verlieren: Der Arzt raste statt der erlaubten 50 km/h im Ortsgebiet mit 121 km/h in ein nahegelegenes Spital. Doch die Polizei stoppte ihn: Er sei in die Klinik gefahren, um bei zwei Patienten, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befunden hätten und deren Behandlung unmöglich habe aufgeschoben werden können, lebensrettende Notoperationen durchzuführen, rechtfertigte sich der Tiroler.
Doch die Landespolizeidirektion Tirol verhängte eine Strafe in Höhe von 300 Euro gegen ihn. Denn der Mann verfügt über eine Bewilligung, im Einsatz unter Auflagen Blaulicht und Folgetonhorn zu verwenden. Weil der Mediziner aber Zeit sparen wollte, brachte er keines der beiden Sicherheitseinrichtungen an. Er legte Beschwerde gegen die Strafe ein.
Anbringen des Blaulichts kein zeitlicher Aufwand
Doch das Landesverwaltungsgericht Tirol wies die Beschwerde als unbegründet ab. Und auch der Verwaltungsgerichtshof sah nun keinen Grund für eine Revision. Denn: Dem Revisionswerber wäre ein rechtmäßiges Alternativverhalten möglich und – angesichts dessen, dass mit der Anbringung des Blaulichts nahezu kein nennenswerter zeitlicher Aufwand verbunden sei – auch zumutbar gewesen.
Laut Verwaltungsgerichtshof hätte der Arzt eine erhebliche Verzögerung der Ankunft in der Klinik und somit erhebliche Nachteile für seine beiden Patienten in Kauf nehmen müssen, um sich gesetzeskonform zu verhalten. Die Verpflichtung, das Blaulicht zu verwenden, diene eben gerade dazu, einem Arzt in Rufbereitschaft ein rasches Erreichen des Einsatzortes zu ermöglichen und die Gefahren für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer infolge der erhöhten Geschwindigkeit zu verringern.