Winterdienst, Pflegeheime etc.
Arbeitspflicht für Asylwerber – das müssen sie machen
Für Asylwerber gelten bereits ab 16. Juli neue Regeln in Österreich – darunter etwa auch eine Arbeitspflicht. Wer sich weigert, bekommt weniger Geld.
Bei einer Pressekonferenz am 15. Juli informierten Innenminister Gerhard Karner und Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, über Maßnahmen im Bereich der Grundversorgung. Bereits im Mai wurde ein umfassender Pflichtenkatalog sowie ein Arbeitskatalog für Asylwerber angekündigt.
"Die Grundversorgung muss vor Missbrauch geschützt werden, gerecht und nachhaltig sein und braucht ein strenges Regelwerk, damit das Zusammenleben in diesen Einrichtungen entsprechend funktioniert", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Die Maßnahmen, die wir setzen, sind streng, aber gerechtfertigt und notwendig."
Die Grundversorgung wird mit der Umsetzung des verpflichtenden Arbeitskatalogs weiterentwickelt. Nachdem am 6. Dezember 2023 alle Landesräte einen entsprechenden Entschluss gefasst haben, wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Arbeitspflicht durch Expertinnen und Experten erarbeitet. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Juli 2024 in Kraft, die Schulungen zum Pflichtenkatalog finden bereits seit 1. Juni 2024 statt.
Aktuell befinden sich rund 34.000 Menschen in der Grundversorgung des Bundes und der Länder. In der Bundesbetreuungseinrichtung in Traiskirchen, wo vor zwei Jahren rund 1.800 Menschen untergebracht waren, befinden sich derzeit 430 Menschen.
Arbeitspflicht für Asylwerber
Damit können künftig eine Reihe an Arbeiten durch Asylwerberinnen und Asylwerber durchgeführt werden. Dazu zählen gemeinnützige Arbeiten für Bund, Länder, Gemeinden und Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind sowie Arbeiten für Gesellschaften mit mindestens fünf Zivildienern.
"Die gemeinnützigen Arbeiten schaffen Struktur im Alltag und bieten Gelegenheiten zur Begegnung mit der österreichischen Gesellschaft, von denen beide Seiten profitieren", sagte BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer zum Arbeitskatalog.
Mögliche Arbeitsbereiche sind etwa die Pflege von Grünflächen in Gemeinden, Winterdienst, Pflegeheime, Obdachloseneinrichtungen, Büchereien oder die Freiwillige Feuerwehr. Auch in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes werden Asylwerbende bei Arbeiten in der jeweiligen Einrichtung herangezogen, etwa bei der Ausgabe von Essen, der Pflege von Grünflächen oder der Arbeit in Magazinen. Wer keine gemeinnützige Arbeit leistet, dem wird das Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt.
Schulungen zu Demokratie und Pilotprojekt Sachleistungskarte
Seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Asylwerber in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verpflichtend an Schulungen zu Leitlinien und Normen teilnehmen. Dabei stehen Kultur, Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Kampf gegen Antisemitismus im Fokus. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird das Taschengeld gekürzt. Bisher wurden 760 Asylwerberinnen und Asylwerbern der Pflichtenkatalog in 62 Kursen vermittelt.
Zudem wurde das Pilotprojekt Sachleistungskarte kürzlich in Oberösterreich gemeinsam mit dem Land Oberösterreich und der Bundesbetreuungseinrichtung Bad Kreuzen gestartet. Noch diese Woche sollen die ersten Taschengeldüberweisungen auf die Sachleistungskarte erfolgen.
Starker Rückgang der Aufgriffe und Asylanträge
Die illegale Migration ging in den vergangenen Jahren stark zurück. Kam es im Burgenland im ersten Halbjahr 2022 noch zu 19.344 Aufgriffen, waren es im gleichen Zeitraum 2023 nur mehr 10.731 und im ersten Halbjahr 2024 nur mehr 303 Aufgriffe. Damit kam es auch zu einem Rückgang der Asylanträge: Von Jänner bis Mai 2024 wurden im Vergleich zum Vorjahr um 40 Prozent weniger Asylanträge verzeichnet.