Politik
Anzeige gegen Strache und Löger wegen Bestechlichkeit
Der Verbraucherschutzverein bringt eine Strafanzeige gegen Ex-FPÖ-Chef Strache sowie den ehemaligen Finanzminister Löger ein.
Erst vor wenigen Wochen war der ehemalige Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef in der Causa PRIKRAF in erster Instanz wegen Bestechlichkeit verurteilt worden - "Heute" hat berichtet. Nun droht ihm neuerlich Ärger mit der Justiz. Der Verbraucherschutzverein bringt am Donnerstag eine Strafanzeige gegen Heinz Christian Strache und den ehemaligen ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger ein.
Verdacht auf Bestechlichkeit
In der Anzeige geht es um die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes im Juni 2018. Diese verschaffte Anbietern von Lebensversicherungen Vorteile – auf Kosten der Kunden. Im Ibiza-U-Ausschuss kam schließlich hervor, dass Strache offenbar die Zustimmung zur Änderung gegen eine Öffnung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) bei Privatkliniken mit der ÖVP eintauschte.
Zugleich könnten Parteispenden der Uniqa-Tochter Premiqamed an die ÖVP in den Jahren 2017 und 2018 im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung stehen, heißt es in der Anzeige. Löger war bis zu seinem Amtsantritt als Finanzminister im Dezember 2017 Vorstandsvorsitzender der Uniqa und Aufsichtsratsvorsitzender der Tochterfirma.
Sowohl für Strache als auch Löger gilt die Unschuldsvermutung.
Schadenersatz für Versicherungsnehmer möglich
"Wir haben diesen Sachverhalt und die dazu gehörigen Unterlagen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt und auch Ermittlungen gegen vorerst unbekannte Täter angeregt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Auch ein erster Geschädigten soll sich als Privatbeteiligter an das Verfahren angeschlossen haben.
Und Robert Haupt – Rechtsanwalt und Spezialist bei Lebensversicherungen – ergänzt: "Falls es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen sollte, können von dieser Gesetzesänderung betroffene Versicherungsnehmer auch noch Schadenersatz für die Differenz zwischen Rückkauf und Rücktritt begehren. Der Gesetzgeber ist aber weiterhin gefordert, das klar unionsrechtswidrige Gesetz endlich zu reparieren."