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Anwaltsanwärter steckte Studentin nassen Finger ins Ohr

Nachdem die Rechtsanwaltskammer den Mann freigesprochen hat, entschied nun der Oberste Gerichtshof anders.

Clemens Pilz
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Der OGH entschied nun, einer Studentin den nassen Finger ins Ohr zu stecken ist Belästigung.
Der OGH entschied nun, einer Studentin den nassen Finger ins Ohr zu stecken ist Belästigung.
(Bild: Video3)

Ein damaliger Rechtsanwaltsanwärter soll vor fünf Jahren eine studentische Mitarbeiterin in einer Kanzlei belästigt haben: Dem rund 30-jährigen Mann wurde vorgeworfen, die Frau (25) von hinten mit der Zunge am Hals abgeschleckt zu haben, sie vom Kinn bis zum Auge abgeschleckt zu haben und ihr den mit Speichel befeuchteten Finger in das Ohr gesteckt zu haben.

In einem Verfahren der Rechtsanwaltskammer entschied der Disziplinarrat allerdings, der heutige Anwalt sei freizusprechen. Die Vorwürfe, er habe die Studentin abgeschleckt, hätten sich nämlich nicht erhärtet. Und einer Frau den nassen Mittelfinger ins Ohr zu stecken, sei "gerade noch" nicht zu ahnden.

Für OGH Belästigung

Der völlige Freispruch war für den Kammeranwalt – eine Art Staatsanwalt bei Disziplinarvergehen – nicht nachvollziehbar. Er wandte sich daher an das Höchstgericht. Und der Oberste Gerichtshof entschied nun tatsächlich anders: Als kindlichen Akt könne man das nicht abtun. "Es mag sein, dass derartige und ähnliche Handlungen unter Kindern bis allenfalls zur Pubertät gelegentlich praktiziert werden", heißt es. "Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, dass selbst im Kindesalter eine derartige Vorgehensweise für den so Behandelten unerwünscht ist und als ekelhaft empfunden wird."

Strafe für Anwalt

Eine derartige Handlung eines erwachsenen Mannes gegenüber einer deutlich jüngeren und hierarchisch untergeordneten Frau könne nicht als harmlose Neckerei beurteilt werden, so die Höchstrichter weiter. Als Strafe befand der OGH daher 2.500 Euro als angemessen, der Anwalt muss außerdem die Verfahrenskosten tragen. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gewährte der OGH dem Mann noch einen Nachlass von 500 Euro.

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