Politik

Corona: Wird in Österreich der Handschlag verboten?

Nach heftigen Debatten wurden am Mittwoch die "reparierten" Corona-Gesetze fixiert. Der Gesundheitsminister erhält weitreichende Befugnisse. 

Heute Redaktion
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Rudolf Anschober
Rudolf Anschober
picturedesk.com

Von "absolut gelungene Novelle" (Gesundheitsminister Anschober) bis "Gesetz zum Zusperren, Absperren und Wegschreiben" (Neos-Mandatar Loacker) reichten die Meinungen über die neuen Regelungen. Das wurde beschlossen:

Ausgangsbeschränkungen

Per Verordnung kann angeordnet werden, dass man nur mehr aus fünf Gründen die Wohnung verlassen darf: zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, bei Pflegeverpflichtungen, zum Einkaufen, für berufliche Zwecke sowie für Sport im Freien.

Persönliche Kontakte auch bei Lockdown

Auch bei Ausgangsbeschränkungen darf man sich auf Initiative der SPÖ mit engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen treffen.

Betretungsverbote

Das Betreten von Betrieben oder Arbeitsorten und das Fahren mit Öffis kann unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden. Private Wohnbereiche sind ausgenommen.

Gesetzlicher Rahmen für "Ampel"

Die Kommission muss ihre Empfehlungen sowie wesentliche Begründungen veröffentlichen.

Länder können nachschärfen

Die Länder können härtere Maßnahmen verhängen, als sie im Bund gelten. Davon Gebrauch gemacht haben bereits die drei West-Bundesländer bei der Sperrstunde.

"Verordnungsermächtigung"

Mit dieser könnte Anschober auch weitere Verhaltensmaßregeln erlassen, etwa als Hygienemaßnahme den Handschlag untersagen. Dazu bräuchte er eine Mehrheit im Hauptausschuss des Nationalrats.

Gesetz gilt bis 30. Juni

Die Gültigkeit der Maßnahmen ist mit 30. Juni befristet, kann aber bis Ende 2021 verlängert werden.

FPÖ-Misstrauensantrag gescheitert

Nur die FPÖ sprach der gesamten Regierung das Misstrauen aus.

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