Niederösterreich

Anruf versäumt, 600 € weg – Rosa gewinnt gegen AMS

Nach einer Verletzung war eine Mutter in Ausbildung im Krankenstand. Da sie auf einen Anruf vergaß, strich ihr das AMS das Geld – sie klagte.

Im Winter hatte Rosa W. (42) einen Anruf versäumt, das AMS strich ihr 600 Euro - sie zog vor Gericht und siegte.
Im Winter hatte Rosa W. (42) einen Anruf versäumt, das AMS strich ihr 600 Euro - sie zog vor Gericht und siegte.
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Eine 42-Jährige aus NÖ hatte im Jänner 2022 in Ausbildung zur Pflegefachkraft im Krankenstand trotz einer Rippenfissur eine Prüfung abgelegt, dies aber dem AMS erst nach einer Woche telefonisch gemeldet. Das AMS strich in der Folge der zweifachen Mutter rund 600 Euro - mehr dazu hier. Das Bundesverwaltungsgericht gab der 42-Jährigen jetzt Recht, es handelt sich um einen Präzedenzfall.

Prüfung trotz Verletzung

Rückblick: Nach einer schmerzhaften Rippenverletzung (Rippenfissur, Anm.) musste die Mutter von zwei Kindern (10, 11) Anfang Jänner in den Krankenstand, legte aber dann trotzdem eine Prüfung ab und musste danach erneut rund zwei Wochen (13. bis 25. Jänner) in den Krankenstand. Am 26. Jänner war die Mutter wieder in der Krankenpflegeschule in Sankt Pölten wegen einer Prüfung (TPT-Prüfung), am 27. Jänner erschien die Auszubildende auch wieder im Dienst in einem Heim im Bezirk St. Pölten-Land.

Minus 600 Euro

Die 42-Jährige meldete dies auch der Krankenkasse, doch erst später dem AMS. Im Februar war die Enttäuschung groß, als am Konto nur knapp 700 Euro waren und rund 600 Euro fehlten. Denn: Das AMS hatte den Bezug ab 26. Jänner eingefroren.

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    Die Betroffene
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    Die 42-Jährige urgierte beim AMS, doch das Arbeitsmarktservice blieb hart, verwies an die Sozialhilfe. Doch weder Gemeinde noch Land NÖ waren für Rosa W. zuständig.

    Die 42-Jährige legte Beschwerde gegen die Geldkürzung ein, jedoch ohne Erfolg. Sie überlegte eine Klage, wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die die Kosten übernahm und Rosa W. bei der Klage begleitete - mehr dazu hier.

    Bundesverwaltungsgericht kippt Bescheid

    Jetzt entschied das Bundesverwaltungsgericht und änderte den Bescheid zugunsten der Klägerin ab: Rosa W. steht das Arbeitslosengeld, Schulung, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, Pauschale, sowie der Bildungsbonus ab 26. Jänner 2022 zu. In der sehr ausführlichen Begründung verweist das Gericht darauf, dass keine Bestimmung besteht, wonach das Fachkräftestipendium zu unterbrechen oder einzustellen wäre, wenn das Ende des Krankenstandes dem AMS nicht binnen sieben Tagen gemeldet wird, obwohl unmittelbar nach Ende des Krankenstandes wieder an der Ausbildung teilgenommen wird. Eine Meldepflicht betrifft nur solche Umstände oder Ereignisse, die eine weitere Teilnahme an der Ausbildung oder deren erfolgreichen Abschluss gefährden.

    Keine Unterbrechung des Stipendiums

    Konkret stellte das Gericht fest, dass die 42-Jährige vom 13. bis 25. Jänner 2022 im Krankenstand gewesen war und dessen Beginn sowohl dem AMS als auch dem Ausbilder und der ÖGK, das Ende jedoch am 25. Jänner 2022 nur dem Ausbilder und der ÖGK, dem AMS aber erst am 07. Februar 2022 gemeldet hat. Allerdings habe die Mutter am 26. Jänner aktiv an einer Prüfung teilgenommen. Es liegt daher nach Ansicht des Gerichtes kein Grund für eine Unterbrechung des Fachkräftestipendiums und keine Verletzung einer Meldepflicht vor.

    Präzedenzfall

    Das AMS hat nun sechs Wochen Zeit, eine Revision anzumelden. Da es sich um eine Rechtsfrage handelt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine diesbezügliche Rechtsprechung bisher laut Arbeiterkammer NÖ fehlt, ist dies ein Präzedenzfall.

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