Prozess-Start in Wels

Angeklagter zu Kellermayr-Tod: "Ich bin der Sündenbock"

Prozess um den tragischen Tod von Ärztin Lisa-Maria Kellermayr. Ein Deutscher steht vor Gericht. Das hat er jetzt zu seiner Verteidigung gesagt.
Lea Strauch
26.03.2025, 13:39

Vier E-Mails und drei Nachrichten auf Twitter (heute "X"): Deswegen steht seit 9 Uhr am Mittwoch ein Deutscher (61) vor dem Welser Landesgericht. Er soll die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zwischen Februar und Juli 2022 massiv bedroht haben. Kurze Zeit später nahm sich die Medizinerin in ihrer Ordination das Leben.

Angeklagter leugnet Nachrichten nicht

Im Laufe der Verhandlung müsse "die Frage nach der kausalen Beziehung zwischen den Drohungen und dem bedauernswerten Suizid" geklärt werden, meint der Staatsanwalt in seiner Eröffnung. Dafür sei auch ein Sachverständiger beauftragt worden. Das Ergebnis: Aus psychiatrischer Sicht müsse man davon ausgehen, dass die Drohungen zum Suizid beigetragen haben.

Die Verteidiger des Angeklagten sehen das anders: Der Deutsche leugnet zwar nicht, die Nachrichten geschrieben zu haben. Es sei aber nicht seine Intention gewesen, die Ärztin damit in den Tod zu treiben. Er wollte lediglich "alles dafür tun, dass er sich nicht impfen lassen muss".

Kellermayr hatte sich während der Pandemie immer wieder öffentlich für die Immunisierung stark gemacht. Ihr Suizid sei "eine Tragödie", so der Hauptverteidiger des Angeklagten, "aber mein Mandant trägt keine Verantwortung".

Kellermayr "war eine von vielen"

Nach der ausführlichen Ansprache seiner Verteidigung wäre der Angeklagte zu Wort gekommen. Selbst sprechen wollte der 61-Jährige aber nicht. Seine Rechtsanwältin las stattdessen ein Statement "mit seinen Worten" vor.

„Der Tod der Frau Doktor Kellermayr ist eine Tragödie, die mich auch nicht kalt lässt", wird darin klargestellt. Nachsatz: "Ich habe aber keine Schuld daran." Damals habe er nicht nur an sie angeschrieben - auch deutsche Politiker wie Karl Lauterbach und Markus Söder sollen wohl Nachrichten vom Angeklagten bekommen haben. "Ich habe Kellermayr nicht gezielt ausgesucht, sie war eine von vielen."

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Worum ging es dem 61-Jährigen? "Zu der Zeit gab es in Deutschland und Österreich die 2G-Regel", erklärt er. Diese habe seiner Meinung nach Ungeimpfte, zu denen er gehörte, aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Für den Angeklagten sei das "ein Gefühl der Ohnmacht" gewesen. Er habe alles dafür tun wollen, damit er sich nicht impfen lassen muss.

Deutscher bekennt sich nicht schuldig

Die meisten Personen, die vom Deutschen angeschrieben wurden, hätten schlichtweg nicht geantwortet. "Aber sie hat es." Daraufhin soll laut dem 61-Jährigen ein "wechselseitiges Streitgespräch" entstanden sein. Für ihn scheint es aber "völlig abwegig", dass die Korrespondenz zum Suizid der Ärztin beigetragen hat. Unter anderem, weil sich Kellermayr in den Unterhaltungen über ihn lustig gemacht und ihn beleidigt haben soll. Über ihre psychische Verfassung habe der 61-Jährige keine Kenntnisse gehabt.

"Ich bin nicht derjenige, den man gesucht hat – aber der, den man gefunden hat", schließt die Verteidigerin das Statement ihres Mandanten. Menschlich sei es zwar nachvollziehbar, einen "Sündenbock" finden zu wollen. Der 61-Jährige ist aber überzeugt: Der Prozess werde zeigen, dass er keine Verantwortung für den Tod von Lisa-Maria Kellermayr trägt.

„Ich bin nicht derjenige, den man gesucht hat – aber der, den man gefunden hat.“
Der Angeklagte (61)

Der 61-Jährige bekennt sich demnach nicht schuldig, er will keine weiteren Fragen beantworten. Nach Verlesung seines Statement setzte sich der Deutsche zwischen seine Verteidiger. Auf seinem Platz nahm auch direkt der erste Zeuge Platz. Vier weitere sollen im Laufe des Tages noch folgen.

Urteil erst am 9. April

Bis im Fall Kellermayr ein erstes Urteil fällt, wird es aber noch einige Prozesstage brauchen. Insgesamt 28 Zeugen und zwei Sachverständige sollen noch angehört werden. Allein am Donnerstag ist der gesamte Tag für die Vernehmungen von Zeugen reserviert.

Nach einer Pause geht es dann erst am 8. April wieder weiter. Ein Urteil soll am Tag darauf folgen. Sollte ihn der Schöffensenat verurteilen, muss der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

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