Österreich

Am Wochenende fällt die wirklich letzte Corona-Maßnahme

Auch wenn die Corona-Erkrankungen zuletzt wieder zunahmen. Eine Wiedereinführung von Maßnahmen ist klar auszuschließen – ganz im Gegenteil!

Newsdesk Heute
Am kommenden Samstag enden nun auch die Regelungen zur "Corona-Kurzarbeit".
Am kommenden Samstag enden nun auch die Regelungen zur "Corona-Kurzarbeit".
Getty Images/iStockphoto

Im Juli endete bereits ein Großteil der Corona-Krisenmaßnahmen. Seitdem gilt Covid-19 als keine meldepflichtige Erkrankung mehr. Die Meldepflicht sowie die Verkehrsbeschränkung bei einer Infektion sind gefallen, der Grüne Pass wurde eingestellt. Impfungen, Tests für Personen mit Symptomen bleiben aber weiterhin kostenlos.

Und auch wenn in den vergangenen Wochen die Corona-Erkrankungen wieder zugenommen haben, schließt das Gesundheitsministerium ein Comeback der Maßnahmen klar aus – ganz im Gegenteil: Am kommenden Samstag (30. September) enden nun auch die Regelungen zur "Corona-Kurzarbeit".

Regelungen zur Kurzarbeit enden

Wir erinnern uns: Als Reaktion auf die Corona-Pandemie im März 2020 eingeführt, hatte diese spezielle Form der Kurzarbeit den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu mindern und Kündigungen zu verhindern. Mitarbeiter verringerten ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent bis maximal 70 Prozent und erhielten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter. Die Kosten für die Ausfallstunden wurden den Arbeitgebern durch das AMS ersetzt.

"Mittlerweile ist der pandemiebedingte Krisenmodus am Arbeitsmarkt jedoch überwunden. Derzeit ist eine niedrige dreistellige Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern österreichweit zur Kurzarbeit vorangemeldet", heißt es auf "Heute"-Anfrage aus dem Arbeitsministerium.

Jetzt tritt wieder das ursprüngliche Modell in Kraft, bei dem andere Genehmigungskriterien und Fristen gelten. So müssen Unternehmen den Antrag auf Kurzarbeit spätestens drei Wochen vor deren Beginn einreichen (bei der "Corona-Kurzarbeit" war dies sogar nachträglich möglich). 

20 Millionen Euro wo notwendig

Ins Dauerrecht übernommen wird eine Regelung zur Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen. Ab Oktober 2023 übernimmt der Bund bereits ab dem vierten Monat die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung, nicht wie bisher erst ab dem fünften Monat.

"Gleichzeitig gibt es aber einen Budgetrahmen von 20 Millionen Euro, der eingehalten werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kurzarbeit nur dann zur Anwendung kommt, wenn wirtschaftliche Notwendigkeit dazu besteht. Die Sozialpartner und das AMS haben dies im Beratungsverfahren sicherzustellen", teilt das Büro von Minister Martin Kocher mit.

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