Politik
Alle Schul-Regeln – auch von zuhause 8.00 Uhr Beginn
Am Montag ist es wieder so weit: Österreich geht in einen weiteren harten Lockdown. Wie geht es aber mit den Schulen weiter? "Heute" hat die Infos.
Das Wichtigste vorweg: Die Schulen bleiben offen. Nicht nur für Betreuung, sondern auch für Unterricht. Einem Erlass des Bildungsministeriums zufolge findet in Österreich ab dem 22. November 2021 regulärer Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 statt.
Fernbleiben möglich, Unterricht beginnt trotzdem um 8
Prinzipiell wird der Schulbetrieb also weitergeführt. Jedoch haben Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, das Recht auf Fernbleiben vom Unterricht. Hierfür ist ein ärztliches Attest nicht notwendig, es reicht lediglich eine Meldung an die Schule (Schul- oder Klassenleitung). Je nach technischen Gegebenheiten können Kinder und Jugendliche virtuell am Unterricht teilnehmen. Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich kann jeder Schüler, der in die Schule kommen will, unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
Bei einer Pressekonferenz am Freitag betonte Faßmann, dass, wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, ein synchroner Hybridunterricht stattfinden kann, bei dem der Präsenzunterricht per Kamera nach Hause übertragen wird.
Maskenpflicht im gesamten Gebäude – Drei Tests pro Woche
Ab Montag gilt im gesamten Schulgebäude, also auch in den Klassenräumen, eine Maskenpflicht. Volksschüler sowie Kinder in der Sekundarstufe I (Unterstufe) müssen einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen, ab der Sekundarstufe II (Oberstufe) herrscht eine FFP2-Masken-Pflicht. Lehr- und Verwaltungspersonal muss verpflichtend im gesamten Schulgebäude ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
Prinzipiell muss sich jedes Schulkind, welches sich im Schulgebäude aufhält, zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Test und einmal wöchentlich mit einem PCR-Test testen. Bei einem positiven PCR-Test eines Schülers muss die Schulleitung sicherstellen, dass alle Klassenkameraden an den folgenden fünf Schultagen zusätzlich einem Antigentest durchführen. Diese Tests müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Wenn Lehr- und Verwaltungspersonal ungeimpft ist und keinen Genesungsbescheid besitzt, muss es einen entsprechenden Testnachweis bringen, wobei mindestens ein Mal pro Woche das Attest eines PCR-Test vorzulegen ist.
Schularbeiten sollen nicht im Lockdown stattfinden – Abschlussklassen in Präsenz
Für die Zeit des Lockdowns empfiehlt das Bildungsministerium, den Unterricht den Gegebenheiten anzupassen. Jene Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen mit Lern- und Übungsaufgaben ausgestattet werden. Für die Erarbeitung der Aufgaben sind die Kinder selbst verantwortlich. Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests sollen, wenn möglich, nicht im Zeitraum des Lockdowns stattfinden. "Man kann sie aber auch ganz entfallen lassen, wenn anderweitig eine gesicherte Leistungsbeurteilung möglich ist", so Faßmann. Das Ministerium empfiehlt zudem, Abschlussklassen in Präsenzunterricht zu halten.
Ein Überblick der wichtigsten Maßnahmen für den Schulbetrieb:
➤Der Schulbetrieb wird weitergeführt.
➤Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Eine Meldung an die Schule reicht aus, ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.
➤Im gesamten Schulgebäude gilt eine Maskenpflicht. (Volksschule und Unterstufe: Mund-Nasen-Schutz; Oberstufe sowie Lehr- und Verwaltungspersonal: FFP2-Masken)
➤Alle Schüler müssen zweimal wöchentlich einen Antigentest und einmal wöchentlich ein PCR-Test durchführen.
➤Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten.
➤Schriftliche Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Tests) sollen nach Möglichkeit nicht im Lockdown stattfinden.
➤Es wird empfohlen, Abschlussklassen in Präsenzunterricht zu halten.