Niederösterreich

AK berät: Was tun nach der EVN-Kündigung?

"Die EVN hat mir geschrieben, dass mein bisheriger Tarif gekündigt wird. Was soll ich tun?", fragt Reinhard P. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Mythos oder Wahrheit?"Heute"-Leser Reinhard P. fragt: „Die EVN hat mir geschrieben, dass mein bisheriger Tarif gekündigt wird. Was soll ich nun tun? Das Angebot annehmen oder den Anbieter wechseln?“

"Sie müssen auf jeden Fall handeln, weil ab 1. Juli 2023 die Abschaltung von Strom und Gas drohen kann. Für die richtige Entscheidung empfehlen wir den Tarifvergleich mit dem Tarifkalkulator der E-Control. Eventuelle Preissenkungen seit 1. April 2023 können Sie so für sich nützen. Wenn Sie das Angebot der EVN annehmen möchten, bestätigen Sie per E-Mail oder senden Sie das unterschriebene Angebot eingeschrieben zurück. Bei einem Wechsel müssen Sie bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter etwa 3 Wochen einkalkulieren. Bei einem Floattarif ist von einer Vertragsbindung abzuraten", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Hier gibt es Hilfe bei weiteren Fragen

„Bei Fragen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos bei der AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer 057171-23000.

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