Geld zurück für Betroffene

499 Mieter bekommen jetzt rund 2.320 Euro zurück

Unerlaubte Klauseln für Betriebskosten kommen einer Immo-Firma nun teuer. Der Betrieb muss an die Mieter über eine Million Euro zurückzahlen.

Thomas Peterthalner
499 Mieter bekommen jetzt rund 2.320 Euro zurück
Betriebskostenabrechnung war nicht korrekt, die Mieter bekommen Geld zurück
iStock (Symbolbild)

Durch eine erfolgreiche Klage wegen unerlaubter Vertragsklauseln bekommen Mieter der Immo-Firma "Estrella" insgesamt 1,16 Millionen Euro an unrechtmäßig verrechneten Betriebskosten zurück. Im Schnitt gibt es dank der Arbeiterkammer (AK) rund 2.320 Euro pro Wohnung.

Mieter ließ Vertrag prüfen

Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der Mietvertragsbestimmungen brachte eine hohe Betriebskosten-Nachzahlung eines Mieters. Er ließ seinen Mietvertrag von der Arbeiterkammer (AK) prüfen. Die Experten befanden einzelne Betriebskosten-Klauseln und andere Bestimmungen für rechtswidrig. Da mehrere Gespräche mit dem Unternehmen die strittigen Punkte nicht bereinigen konnten, und die AK Rechtssicherheit wollte, klagte die Arbeiterkammer und führte einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen.

OGH bestätigt Urteil

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun: Die Immo-Firma "Estrella" darf bestimmte, als unzulässig erkannte Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsumenten im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen. Das setzte die AK nun durch.

Betroffen sind 499 Wohnungsmieter, wenn sie Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, einen Mietvertrag mit "Estrella" abgeschlossen haben und der Mietvertrag dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt.

Betroffene in Wien, Graz und Salzburg

Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs in Wien, Graz und Salzburg neu errichteten Wohnhausanlagen verwendet sowie bei vereinzelten, nachträglichen Dachgeschosswohnungen in Altbauten. Das sind frei finanziert errichtete Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen. Die Adressen der betroffenen Wohnbauten finden sich online auf der AK-Seite.

Mieter bekommen 1,16 Millionen Euro zurück

Nach dem Urteil reagierte "Estrella" laut AK schnell und unkompliziert: Die Mieter bekommen für die Abrechnungszeiträume 2020 bis 2023 einen Teil der bezahlten Betriebskosten in Höhe von insgesamt rund 1,16 Millionen Euro zurück, das sind im Durchschnitt 2.324 Euro pro Wohnung bzw. pro Haushalt. "Estrella" wird alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren.

Andere Vermieter verwenden laut AK ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten teilweise unklar und überschießend definiert.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Immo-Firma "Estrella" muss aufgrund unerlaubter Vertragsklauseln über eine Million Euro an 499 Mieter zurückzahlen, was im Durchschnitt etwa 2.320 Euro pro Wohnung bedeutet
    • Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil, nachdem die Arbeiterkammer erfolgreich gegen die rechtswidrigen Bestimmungen geklagt hatte
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