Coronavirus

4.205 neue Corona-Fälle – und sie alle dürfen raus

Die neue Woche startet mit 4.205 Corona-Neuinfektionen. Premiere: Keiner davon muss in Quarantäne, alle dürfen sich in der Öffentlichkeit aufhalten.

Rene Findenig
Die Quarantäne in Österreich fällt ab sofort weg – Infizierte dürfen nun in die Öffentlichkeit.
Die Quarantäne in Österreich fällt ab sofort weg – Infizierte dürfen nun in die Öffentlichkeit.
HERBERT P.OCZERET / APA / picturedesk.com

Am Montag melden die Gesundheitsbehörden des Landes 4.205 Corona-Neuinfektionen und 12 Todesfälle. Zum Vergleich: Am Montag vor einer Woche, dem 25. Juli 2022, waren es noch 8.785 Neuinfektionen und sieben Todesfälle österreichweit. Im Vergleich zur Vorwoche gibt es aber einen entscheidenden Unterschied: Alle Corona-Infizierten dürfen ab sofort in die Öffentlichkeit, denn mit 1. August ist die Quarantäne in Österreich per Verordnung des Gesundheitsministers abgeschafft.

Etwas Entspannung ist in den Spitälern erkennbar. Innerhalb von 24 Stunden gingen sowohl die Zahlen bei Corona-Intensivpatienten, als auch bei Corona-Normastationpatienten zurück. 82 COVID-Patienten werden aktuell auf den Intensivstationen behandelt, um sechs weniger als noch am Sonntag. 1.477 COVID-Patienten liegen derzeit auf den Normalstationen, um 25 weniger als noch vor 24 Stunden. 462 Corona-Intensivbetten und 1.196 Corona-Normalbetten sind noch frei.

Neuinfektionen in den Bundesländer:

Burgenland: 141
Kärnten: 275
Niederösterreich: 1.009
Oberösterreich: 510
Salzburg: 265
Steiermark: 279
Tirol: 192
Vorarlberg: 56
Wien: 1.478

Bisher gab es in Österreich 4.748.697 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (01. August, 9:30 Uhr) sind österreichweit 19.118 Personen mit SARS-CoV-2 Infektion verstorben und 4.628.405 wieder genesen.

Das gilt ab sofort:

Für Gesunde

Für mich gilt: Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, in Wien auch in den Öffis. Ich bekomme weiterhin fünf Gratis-Antigentests und fünf Gratis PCR-Tests im Monat.

Für Symptomlose

Sobald ich einen positiven Antigen- oder PCR-Test mache, gelten für mich zehn Tage lang Verkehrsbeschränkungen. Ein Antigentest muss durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Nach fünf Tagen kann ich mich freitesten, wenn mein Ct-Wert über 30 liegt.

Contact-Tracing gibt es keines mehr. Ich muss mich darüber hinaus nicht absondern und darf fast überall hin, solange ich die FFP2- Maske aufbehalte. Ich kann dann shoppen, ins Freibad und in die Disko. Ich darf im Restaurant Speisen abholen, essen muss ich sie aber zu Hause.

Im Freien kann ich die Maske absetzen, wenn ich zwei Meter Abstand zu anderen einhalten kann. Krankenhäuser, Heime, Kindergärten und Volksschulen darf ich aber nicht betreten.

Symptomlos im Job

Pflicht zur Arbeit: Wenn ich keine Symptome habe, muss ich arbeiten gehen. Ich muss auch hier ununterbrochen eine FFP2-Maske tragen. Das muss vom Arbeitgeber stichprobenartig kontrolliert werden.

Damit er Schutzmaßnahmen treffen kann, muss ich ihn informieren, dass ich positiv bin. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, Risikopatienten Homeoffice zu ermöglichen und mich und andere infizierte Kollegen räumlich abzutrennen. In belüfteten Pausenräumen kann ich die Maske alleine oder mit anderen positiven Kollegen abnehmen, um zu trinken und zu essen.

Pflegepersonal: Auch als Kranken- oder Altenpfleger, Kindergartenpädagoge oder Lehrer muss ich mit FFP2- Maske arbeiten, wenn ich symptomlos positiv bin. Spitalsärzte warten noch auf klare Regeln, wer welchen Patientenkontakt haben darf.

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    v.l.n.r.: Chief Medical Officer <strong>Katharina Reich</strong>, Gesundheitsminister <strong>Johannes Rauch</strong> (Grüne) und Arbeitsminister <strong>Martin Kocher</strong> (ÖVP) am 26. Juli 2022.
    v.l.n.r.: Chief Medical Officer Katharina Reich, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am 26. Juli 2022.
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

    Mit Symptomen

    Zu Hause bleiben: Habe ich Symptome, muss ich mich krankmelden. Ich muss nicht in die Ordination, mein Arzt kann die Krankmeldung telefonisch entgegennehmen. Mein Krankenstand gilt so lange, wie vom Arzt festgelegt.

    Corona-Medizin: Mein Hausarzt kann entscheiden, ob ich Corona-Medikamente bekomme. Sie sollen den Krankheitsverlauf mildern.

    Kranke Kinder

    Betretungsverbot: Wenn mein Kind im Kindergarten- oder Volksschulalter (unter elf Jahren) krank ist, darf es nicht in den Kindergarten bzw. in die Schule. Ich bekomme eine Woche Sonderbetreuungszeit. Dazu muss ich aber beweisen, dass sonst niemand auf mein Kind aufpassen kann.

    Wenn mein Kind länger krank sein sollte, muss ich Urlaub nehmen. Ältere Kinder können auch mit einem positiven Test in die Schule kommen und müssen FFP2- Maske tragen.

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