Wienerin illegal festgenommen
4,17 € Entschädigung – Taube Frau klagt nun auf 1.000 €
Nach einer illegalen Festnahme sollte die Wienerin, die sich nicht richtig verständigen konnte, mit 4,17 € abgespeist werden. Nun will sie mehr Geld.
Das unerhörte Vorgehen eines Polizisten am 25. Oktober 2023 gegenüber der gehörlosen Radlerin Tina B. (32, Name geändert) am Wiener Ring wurde vom Verwaltungsgericht bereits gerügt, die Maßnahmenbeschwerde des Opfers von Polizeigewalt ging im vergangenen Februar durch, da sie "unter Anwendung von Körperkraft" fixiert wurde, ohne dass von ihr Gefahr ausgegangen wäre und sie der Beamte "mittels einseitigem Armstreckhebel" brutal zu Boden brachte.
Von der gehörlosen Frau, die über rot gefahren war und zu einer 140 Euro-Strafe verdonnert wurde, sei zu keiner Zeit Gefahr ausgegangen. Sie habe sich auch nie entziehen wollen, sondern klagte lediglich über Schwierigkeiten, den Grund des polizeilichen Einschreitens zu verstehen. Die "schnelle Eskalation der Amtshandlung" kam "überraschend." Der Polizeibeamte habe "nicht ausreichend auf die Gehörlosigkeit der Beschwerdeführerin Bedacht genommen." Mit gefesselten Händen habe sie kaum mehr kommunizieren können.
Vor Kurzem fiel die passionierte Radfahrerin erneut vom Sattel – diesmal im übertragenen Sinn: Denn die Finanzprokuratur sprach der Betroffenen per Brief nur 4,17 Euro Entschädigung für die illegale Festnahme zu. Ihr Anwalt Gregor Klammer tobte über die "lächerliche Summe". Seine Mandantin Tina B. will nun mithilfe des Vereins FAIR AUSTRIA die Republik klagen – und fordert 1.000 Euro Schmerzengeld, darunter 160 Euro Haftentschädigung.
Der Grund: Durch die illegale Festnahme mit Handschellen am Rücken seien bei ihr mehrere Tage starke Schmerzen an Handgelenken und Oberkörper, Stress, Schlafstörungen und eine Panikattacke ausgelöst worden. Seit dem Vorfall benötige sie zudem Therapie. Die errechneten Kosten würden sich sogar auf 4.560 Euro belaufen. Eingeklagt werden vor dem Zivilgericht Wien jedoch nur der Tausender.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine gehörlose Frau wurde in Wien bei einer Festnahme brutal behandelt und erhielt dafür lediglich 4,17 Euro Entschädigung, was sie nun dazu veranlasst, die Republik zu verklagen.
- Sie fordert 1.000 Euro Schmerzengeld, da die illegale Festnahme zu erheblichen körperlichen und psychischen Schäden führte.