Mit Handschellen fixiert
Polizist nicht verstanden – taube Wienerin festgenommen
In Wien kam es zu einer befremdlichen Amtshandlung am Ring. Eine gehörlose Radfahrerin wurde von einem Polizisten am Boden fixiert. Die Frau klagte.
Unerhörte Amtshandlung eines Wiener Polizisten: Der Uniformierte hatte auf offener Straße einer Gehörlosen Handschellen angelegt und die Frau am Boden fixiert. Das "Verbrechen" der tauben Uni-Mitarbeiterin: Sie hatte den Beamten nicht gehört.
Über rote Ampel geradelt
Am 25. Oktober 2023 überquerte Tina S. (32, Name geändert) am Weg zur Arbeit mit ihrem Fahrrad die Kreuzung Babenbergerstraße/Burgring nach links zum Radweg. "An dieser Stelle wurde ich von einem Fahrradpolizisten angehalten", so die 32-Jährige zu "Heute". Unglücklicherweise hatte sie eine rote Ampel übersehen.
Das anschließende "Gespräch" mit dem Beamten gestaltete sich schwierig: "Er redete etwas vor sich her, das ich natürlich nicht verstand und ich deutete ihm, dass ich taub bin", so die Wienerin, die daher einen Text auf ihr Handy schrieb. Der Polizist forderte ihren Ausweis, gab keine Begründung ab. "Ich wollte die Strafe aber gleich vor Ort bezahlen – ohne Aufnahme meiner persönlichen Daten", erklärte Tina S.
Gehörlose auf dem Boden fixiert
Dann ging es plötzlich Schlag auf Schlag: Noch bevor sie richtig kommunizieren konnte, wurde sie zu Boden geworfen und ihr am Bauch liegend Handschellen angelegt. Die schockierte Frau legte eine Maßnahmenbeschwerde ein, die Sache landete vor Kurzem vor dem Verwaltungsgericht: Dort behauptete der Polizist felsenfest, Tina S. habe versucht wegzufahren und sei unkooperativ gewesen.
Doch der Wiener Anwalt Gregor Klammer konnte Widersprüche in der Aussage des Beamten aufzeigen – die Amtshandlung wurde als rechtswidrig beurteilt. Das Landesgericht Wien muss über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden, den das Opfer gelten machen will. Denn: "Die Festnahme war unverhältnismäßig. Der Polizist hätte seine Amtshandlung in verständlicher Art und Weise erklären müssen. Meine Mandantin wollte nie fliehen. Sie wollte nur verstehen, was konkret geschieht", so Klammer.
Polizei akzeptiert das Urteil
Die Polizei akzeptierte das Urteil, erklärt in einer Stellungnahme gegenüber "Heute" jedoch, dass Beamte nach dem Verwaltungsstrafgesetz ermächtigt sind, "die Identität einer Person festzustellen, wenn sie bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat ertappt wird. "Bei dieser Feststellung ist die Person verpflichtet, mitzuwirken." Die Strafe fürs überfahrene Rotlicht betrug übrigens saftige 140 Euro und wurde von der gehörlosen Wienerin umgehend bezahlt.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine taube Radfahrerin in Wien wurde von einem Polizisten festgenommen, nachdem sie die rote Ampel übersehen hatte und den Anweisungen des Beamten aufgrund ihrer Taubheit nicht folgen konnte
- Die Frau wurde zu Boden geworfen und Handschellen angelegt, obwohl sie versuchte, die Strafe vor Ort zu bezahlen
- Ein Anwalt konnte die rechtswidrige Amtshandlung vor Gericht aufzeigen, und die Festnahme wurde als unverhältnismäßig beurteilt
- Die Strafe für das überfahrene Rotlicht wurde von der Frau umgehend bezahlt