Politik
3G für Arbeitslose – so hart ist die AMS-Regel wirklich
Aktion scharf auch für Arbeitslose. Mit 3G drohen beim AMS nun Maskenpflicht, aber auch Impfdruck bis hin zur kompletten Sperre des Arbeitslosengelds.
Seit Montag gibt es auch für Arbeitslose wegen der extrem hohen Corona-Infektionszahlen strenge Maßnahmen bei 2G und 3G – "Heute" berichtete. "Aufgrund der Änderung der COVID-VO gelten für Teilnehmer_innen an AMS-Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ab sofort die gleichen 3G-Regeln wie am Arbeitsplatz", lässt AMS-Vorstand Johannes Kopf wissen. Was das bedeutet, zeigen wir dir hier:
Seit Montag braucht es einen 3G-Nachweis, um an AMS-Kursen teilnehmen zu dürfen. Eine Übergangsregelung gibt es noch bis Sonntag: Bis dahin gilt eine rund um die Uhr getragene FFP2-Maske als 3G-Ersatz, danach muss man geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Im Parteienverkehr des AMS herrscht eine ständige FFP2-Maskenpflicht.
Bei der Jobsuche und bei der Einhaltung der Regeln kommt es knallhart. Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, verliert das Arbeitslosengeld gleich komplett. Wer sich weigert, wegen 3G einen Kurs zu besuchen, dem wird für sechs Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen. Wer für einen bestimmten Schulungstermin keinen 3G-Nachweis mithat, verliert für diesen Tag das Arbeitslosengeld. Und: 3G gilt ab sofort auch für sämtliche Bewerbungsgespräche!
Bei Bewerbungsgesprächen wird die Corona-Schraube sogar noch einmal deutlich stärker angedreht. Wer bei Bewerbungsgesprächen einmalig keinen 3G-Nachweis erbringt, verliert sein Arbeitslosengeld für sechs Wochen. Weigert man sich beharrlich, einen 3G-Nachweis bei Bewerbungen zu erbringen, gibt es eine achtwöchige Sperre.
Kündigt man bei seinem aktuellen Arbeitsgeber wegen der 3G-Regel, gibt es automatisch für vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Und das AMS stellt noch eine Sache glasklar: Arbeitnehmer können Stellen, in denen eine Impfpflicht gefordert wird, nicht ablehnen, auch wenn sie ungeimpft sind. "Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben", heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.