Wirtschaft
3.500 Euro – wie du dir diesen Mega-Bonus jetzt sichers
Ganz gleich ob Klima-, Pensions- oder "Kärnten-Bonus": Die Maßnahmen gegen die Teuerung nehmen in Österreich kein Ende. Wer am meisten kassiert.
Zur Entlastung der Bevölkerung haben die Bundes- sowie die Landesregierungen in letzter Zeit gleich mehrere Pakete gegen die Teuerung geschnürt. Diese bestehen sowohl aus Sofortmaßnahmen als auch aus langfristigen strukturellen Änderungen. Neben Klima- und Anti-Teuerungsbonus, Abschaffung der kalten Progression und der Stromkostenbremse folgen jetzt nach und nach weitere direkte und indirekte Zahlungen.
Im Jänner haben die Bundesländer einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Millionen Euro erhalten, um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Die Kärntner Landesregierung nutzte diesen Zuschuss, um beispielsweise aus dem "Kärnten Bonus 2023" den "Kärnten Bonus Plus 2023" zu machen (Details dazu weiter unten im Text). Doch auch die anderen Bundesländer zeig(t)en sich in der Krise spendabel. "Heute" fand heraus: Wer im Burgenland lebt, kassiert den größten Förder-Bonus.
➤ Wegen der hohen Energiekosten verteilt die Stadt Wien wieder einen 200-Euro-Bonus. Für die meisten erfolgt die Auszahlung automatisch. Seit 17. April können Ansuchen für den Wiener Energiebonus 2023 gestellt werden, "Heute" berichtete.
Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro und Mehr-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 100.000 Euro werden mit je 200 Euro unterstützt.
Rund 556.000 Haushalte haben in den vergangenen Wochen ein Schreiben erhalten, in dem sie darüber informiert werden, dass sie den Wiener Energiebonus 2023 automatisch und ohne weiteres Ansuchen ausbezahlt bekommen. Das betrifft jene, die den Energiebonus 2022 bis 25. März 2023 beantragt haben. Alle anderen können ihn auf www.wien.gv.at/energiebonus23 beantragen.
➤ Im April wird bereits der letzte von vier Teilen des "Kärnten Bonus" in Höhe von insgesamt 600 Euro ausgezahlt. Anspruch hat, wer bereits eine soziale Leistung des Landes (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhält.
Die Einkommensgrenzen sind: Für Alleinstehende 1.600 Euro, für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro (Zuschlag für jede weitere Person, egal ob Kind oder Erwachsener: 400 Euro). Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere minderjährige Kind sogar auf 700 Euro.
Für all jene, die den Kärnten Bonus Plus 2023 nicht automatisch erhalten, aber in die Einkommensgrenze fallen, können ihn bis 30. April 2023 entweder über das Online Portal, mit einem Formular oder persönlich bei der Wohnortgemeinde beantragen.
➤ Um den Anstieg der Strompreise abzumildern, führte das Land Niederösterreich bereits im vergangenen Jahr einen "Strompreis-Rabatt“ ein. Die Höhe der Entlastung sei dabei von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt spart sich dadurch etwa 170 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt etwa 270 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt etwa 370 Euro.
Unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter kann der Antrag dafür noch bis 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden. Mehr dazu >>
➤ Einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 600 Euro erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren monatliches Nettoeinkommen nicht 1.300 Euro (Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher) bzw. 1.700 Euro (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften) überschreitet. Mehr dazu: Geld-Bonus für Salzburg wird verdoppelt >>
➤ Anfang Dezember sorgte das Burgenland mit einem Deckel-Doppelschlag für Aufsehen. Mit einem Gas- sowie einem Wärmepreisdeckel möchte man für die burgenländische Bevölkerung Abhilfe schaffen. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.
Zur Berechnung werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des jeweiligen Haushalts herangezogen. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000 Euro, bis 43.000 Euro sowie bis 63.000 Euro Haushaltseinkommen netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden.
Rechnet man zusätzliche Maßnahmen wie Klimabonus oder Strompreisbremse, Gutschriften aus dem Lohnsteuerausgleich und etwaige Zuschüsse wie das Schulstartgeld hinzu, erhalten Familien im östlichsten Bundesland Österreichs insgesamt wohl den größten Förder-Bonus in der Höhe von etwa 3.500 Euro.
➤ In Oberösterreich kann ein Wohn- und Energiekosten-Bonus einmalig bis 30. Juni 2023 online unter ooe.gv.at/energiekostenbonus beantragt werden. Für Ein-Personen-Haushalte und Mehrpersonen-Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren gibt es 200 Euro extra. Mehrpersonen-Haushalte mit einem Kind unter 18 Jahren bekommen einen Bonus von 300 Euro und Mehrpersonen-Haushalte mit zwei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren bekommen 400 Euro Bonus. Mehr dazu >>
➤ Der Tirol-Zuschuss, der seit 1. April und bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss in der Höhe ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße) zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Mehr Infos >>
Der Vorarlberger Energieversorger Illwerke-vkw hat die Strompreise für Haushaltskunden per 1. April von aktuell 10 Cent/Kilowattstunde (netto) auf 24 Cent erhöht. Um dieses Plus abzufangen, hat die Vorarlberger Landesregierung Anfang März einen Strom-Rabatt gesetzlich beschlossen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Der Rabatt wird schnell und unbürokratisch direkt von der Stromrechnung abgezogen.
➤ Die Strompreisbremse gilt bis Ende Juni 2024 und soll eine Entlastung von bis zu 500 Euro jährlich bringen. Dieser kommt dabei automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine.
Gewerbetreibende, deren Hauptwohnsitz gleichzeitig der Sitz ihres Betriebs ist, können ihre Anträge bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag stellen.
➤ Im Herbst kehrt der bekannteste Bonus des vergangenen Jahres zurück – wenn auch in abgespeckter Version: Einerseits fällt der Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro komplett weg, andererseits wird der Klimabonus um 50 Euro reduziert. Zudem wird dieses Jahr regional gestaffelt, es wird also nicht jeder denselben Betrag aufs Konto kriegen.
Im neuen Jahr wird der Klimabonus regional gestaffelt ausgezahlt. Das heißt: je nach Wohnort, je nach guter/schlechter Öffi-Verbindung bekommen wir zwischen 100 und 200 Euro. Das Klimaministerium unterscheidet in vier Klassen. Somit erhält man in Wien (Stufe 1) 100 Euro, in anderen Gemeinden 133 (Stufe 2), 167 (Stufe 3) oder sogar 200 Euro (Stufe 4) Klimabonus.
➤ Seit März kann die Arbeitnehmerveranlagung, auch bekannt als "Lohnsteuerausgleich", für das vergangene Jahr spätestens eingereicht werden, um sich viel Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Diese kann manuell eingereicht werden oder aber man wartet die automatische Abrechnung im Juli ab. Letztere bringt im Schnitt aber um etwa 500 Euro weniger Geld als die manuelle Eingabe (durchschnittlich 277 Euro bzw. 714 Euro). Sie kann noch bis 30. April schriftlich, bis 30. Juni online eingereicht werden.
➤ Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS befreit sind. Der Netzkostenzuschuss endet am 30. Juni 2024.
➤ Mieter in Altbauwohnungen erhalten einen Wohnkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro. Wer in einer Wohnung mit Altmietvertrag lebt, die an den Richtwert gebunden ist, kann einen Antrag stellen. Das Geld wird nicht automatisch überwiesen.
➤ Heuer wird eine Gehaltserhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie für Angehörige der Sozialbetreuungsberufe ausbezahlt: 2.460 statt 2.000 Euro brutto pro Vollzeitstelle. Seit 3. April können die Betreiber der Spitäler, Pflegeeinrichtungen oder Anbieter von mobilen Diensten beim Land um Auszahlung des Pflegebonus online ansuchen. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen mit den laufenden Gehaltszahlungen.
Je nach Höhe der Dienstgeberabgaben errechnet sich so im Jahr 2023 je Vollzeitbeschäftigung ein Plus zwischen 135,50 Euro bis zu 165 Euro brutto.
➤ Ganz generell können Arbeitgeber heuer wieder bis zu 3.000 Euro steuerfrei als sogenannte "Teuerungsprämie" an Mitarbeiter auszahlen. Dieser Betrag ist für Arbeitnehmer beitrags- und steuerfrei. Die Teuerungsprämie kann dabei auch an geringfügig Beschäftigte ausgezahlt werden.
➤ Eine Wiederholung erlebt auch das Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Im September sollen Familienhilfe-Bezieher dieses in Höhe von 105,8 Euro (2022: 100 Euro) zusätzlich ausgezahlt bekommen.