Politik
2G in Österreich – diese harten Regeln gelten ab sofort
Ab Montag gilt in ganz Österreich: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird nun vom öffentlichen Leben nahezu ausgeschlossen. Die Details.
Genesen oder geimpft – ohne diese Nachweise geht nichts mehr. In der Nacht auf Montag hat das Gesundheitsministerium die neuen Corona-Regeln veröffentlicht. Das gilt jetzt:
2G ersetzt 3G
In der Gastronomie, im Kulturbereich, bei Sportveranstaltungen, in Pflegeheimen und sogar beim Friseur gilt für alle Kunden und Besucher die 2G-Regel. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss jetzt draußen bleiben.
Ausnahme Job
Nun wird es verwirrend: Am Arbeitsplatz bleibt (auch im Handel) die 3G-Regel bestehen. Bis 14. November müssen Personen ohne 3G-Nachweis verpflichtend eine FFP2-Maske tragen, alle anderen nicht. Für danach kündigte die Regierung eine 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) an. Arbeitgeber dürfen 3G-Nachweise kontrollieren.
Masken im Alltag
Überall, wo kein 2G-Nachweis nötig ist, gilt wieder FFP2-Pflicht: Das heißt Maske auf in Öffis, Supermärkten, Apotheken, Museen und Bibliotheken. Aber: Mitarbeiter im Supermarkt müssen keine Maske mehr tragen, (Kunden schon) ein Antigentest genügt.
Fitness und Sportevents
In allen Sportstätten gilt 2G. Extrawurst für Spitzensportler: 3G reicht.
Unmaskierte Gastro
Ab Montag ist auch beim Wirt ein – Überraschung – 2G-Nachweis gefragt. Die FFP2-Maske entfällt. Das gilt auch für die Nachtgastro. Paradox: Alle Gäste brauchen 2G, Gastro-Angestellte aber nur 3G. Warum? Der Besuch des Arbeitsplatzes sei "nicht freiwillig", so die Regierung.
Wer kontrolliert?
Gesundheitsbehörden und Polizei prüfen die Einhaltung der Maßnahmen.
Welche Strafen drohen?
Kunden und Angestellten drohen Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro. Die Arbeitgeber müssen bis zu 3.600 Euro ablegen.
Das gilt nun für Mitarbeiter und Gäste
Für Gäste: Geimpft oder genesen (2G), keine Maske.
Für Mitarbeiter: 3G-Regel bleibt vorerst, Antigentests gelten noch. Keine Maske
Für Gäste: Kein Zutritt ohne 2G. Keine Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter: Es gilt 2G. Alternativ PCR-Test-Nachweis und zusätzlich FFP2-Maske.
Für Gäste: Weiter keine Vorschriften. Abstand halten, Essen im Nahbereich erlaubt.
Für Mitarbeiter: 3G gilt, Getestete brauchen FFP2
Für Kunden: 2G-Regel bei "körpernahen Dienstleistern". Keine Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter: Mit 3G-Nachweis keine Maske trotz Kundenkontakt.
Für Kunden: Weiter kein 3G, dafür gilt FFP2-Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter: mit 3G-Nachweis keine Maske; ohne 3G bis 14.11. FFP2.
Für Kunden: Auch hier kein 3G, aber ab Montag überall FFP2-Maske.
Für Mitarbeiter: Geimpft, genesen, getestet: keine Maske; sonst FFP2.
Für Kunden: Lebensnotwendig, daher kein 3G. FFP2 verpflichtend.
Für Mitarbeiter: Bei 3G-Nachweis ist keine Maske notwendig, sonst schon.
Für Kunden: Eintritt für alle ohne 3G-Nachweis. Aber Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter: 3G, Maskenpflicht besteht aber nicht.
Für Besucher: Zutritt ab 25 Personen nur noch geimpft oder genesen. Weder Antigen- noch PCR-Test möglich. Dafür keine Maskenpflicht.
Für Besucher: Ebenfalls Eintritt nur mehr mit 2G-Nachweis möglich. Getestete müssen draußen bleiben. Maske ist nicht notwendig.
Für Besucher: 2G-Regel gilt auch im Stadion, am Tennisplatz oder im Fitnessstudio. Keine Maskenpflicht, auch nicht auf Skiliften oder -gondeln.
Für Fahrgäste: 3G-Nachweis nicht nötig, dafür FFP2-Maske verpflichtend. In Öffis ist die Maske auch auf Bahnsteigen in geschlossenen Räumen Pflicht.
Für Gäste: 2G-Regel für Erwachsene, kein Nachweis für Kinder unter 12 Jahre.
Für Mitarbeiter: Ab 14.11. gilt 3G, zuvor geht FFP2-Maske statt 3G.
Für Mitarbeiter: Die 3G-Regel bleibt. Antigentests (einen Tag gültig) sind zugelassen, sollen aber von PCR-Tests (2,5G-Regel) abgelöst werden.