Die Zeit drängt! Nur noch bis Ende Februar kann dieser Handwerker-Bonus beantragt werden. Es zahlt sich aus: Bis zu 2.000 Euro bekommt man vom Staat zurück („pro Person und Wohneinheit“, wie es in den offiziellen Dokumenten heißt).
Worum geht es? Jeder, der in der Zeit zwischen dem 1. März 2024 bis zum Ende des Vorjahres seinen privaten Wohnraum verbessert hat – etwa durch eine Renovierung oder Erweiterung –, kann diesen Zuschuss noch beantragen. Das Angebot gilt für den Haupt- oder Nebenwohnsitz.
Bis zu 20 Prozent der Ausgaben (von insgesamt maximal 10.000 Euro) werden in der Folge überwiesen. Berechtigt ist also jeder, der im Vorjahr Maler, Maurer, Dachdecker und Co. beauftragt hat. WICHTIG: Man muss für die Einreichung die Rechnung(en) präsentieren. Die Anmeldung läuft noch unter handwerkerbonus.gv.at oder in einem Gemeindeamt.
Achtung: Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Allerdings kann dieser auch mehrere Rechnungen beinhalten.
Was nicht gefördert wird: Reparaturen, die von Versicherungen gedeckt werden, Kosten von "reiner Gartenpflege" oder Leistungen, die noch nicht "vollständig beglichen wurden."
Wer sich jetzt ärgert, weil kostspielige Arbeiten im Haus nach dem Jahreswechsel stattgefunden haben oder erst anstehen: Es kommt der nächste Handwerkerbonus. Allerdings gibt es einen großen Nachteil: Es werden nur mehr bis zu 1.500 Euro refundiert. Diese Förderung gilt für das gesamte Jahr 2025 und kann ab dem 1. März beantragt werden.