Mega-Chance endet sehr bald

2.000 Euro! Nur noch wenige Stunden Chance auf Bonus

In Zeiten der wieder aufflammenden Teuerung (die Inflation stieg gerade wieder auf 3,2 Prozent) kommen solche Angebote wie gerufen.
Michael Pollak
26.02.2025, 11:58

Die Zeit drängt! Nur noch bis Ende Februar kann dieser Handwerker-Bonus beantragt werden. Es zahlt sich aus: Bis zu 2.000 Euro bekommt man vom Staat zurück („pro Person und Wohneinheit“, wie es in den offiziellen Dokumenten heißt).

Worum geht es? Jeder, der in der Zeit zwischen dem 1. März 2024 bis zum Ende des Vorjahres seinen privaten Wohnraum verbessert hat – etwa durch eine Renovierung oder Erweiterung –, kann diesen Zuschuss noch beantragen. Das Angebot gilt für den Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Ein Fünftel der Ausgaben retour

Bis zu 20 Prozent der Ausgaben (von insgesamt maximal 10.000 Euro) werden in der Folge überwiesen. Berechtigt ist also jeder, der im Vorjahr Maler, Maurer, Dachdecker und Co. beauftragt hat. WICHTIG: Man muss für die Einreichung die Rechnung(en) präsentieren. Die Anmeldung läuft noch unter handwerkerbonus.gv.at oder in einem Gemeindeamt.

Was bezahlt wird, was nicht

Achtung: Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Allerdings kann dieser auch mehrere Rechnungen beinhalten.

Was nicht gefördert wird: Reparaturen, die von Versicherungen gedeckt werden, Kosten von "reiner Gartenpflege" oder Leistungen, die noch nicht "vollständig beglichen wurden."

Diese Leistungen werden zum Beispiel gefördert

  • Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
  • gepflasterte Flächen und Wege
  • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
  • Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools

Neuer Bonus schon am Start - mit einem Nachteil

Wer sich jetzt ärgert, weil kostspielige Arbeiten im Haus nach dem Jahreswechsel stattgefunden haben oder erst anstehen: Es kommt der nächste Handwerkerbonus. Allerdings gibt es einen großen Nachteil: Es werden nur mehr bis zu 1.500 Euro refundiert. Diese Förderung gilt für das gesamte Jahr 2025 und kann ab dem 1. März beantragt werden.

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