Nach Hochwasser

2.000 Euro – dieser Bonus wird jetzt massiv ausgeweitet

Der Handwerkerbonus wird aufgrund der Hochwasser-Schäden ausgeweitet. Dieser gilt nun auch für Firmen, die bei den Aufräumarbeiten helfen.

Jochen Dobnik
2.000 Euro – dieser Bonus wird jetzt massiv ausgeweitet
Auch in Zwettl (NÖ) waren die Schäden nach dem Hochwasser massiv.
EXPA / APA / picturedesk.com

Die Hochwasser und Unwetter Mitte September verursachten besonders in Teilen Niederösterreichs, Oberösterreichs und der Steiermark Schäden in Millionenhöhe. Deshalb hat die Regierung den Handwerkerbonus noch ausgeweitet. Dieser gilt nun auch für Firmen, die bei der Entrümpelung von hochwassergeschädigten Häusern helfen.

"Diese Erweiterung des Handwerkerbonus entlastet private Haushalte, die von den Überschwemmungen schwer getroffen wurden. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft dafür ein, die Aufräumarbeiten zu unterstützen", betont Harald Höpperger, Obmann des Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich.

Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten durch den Handwerkerbonus sind förderbar.
Harald Höpperger
Obmann des Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich

Besonders die Abfallbehandlung bleibt in den Krisengebieten eine zentrale Herausforderung. Laut aktuellen Schätzungen gehen die Verantwortlichen von mehr als 100.000 Tonnen (!) zusätzlichem Sperrmüll allein in Niederösterreich aus.

Gerade deshalb ist die Ausweitung des Handwerkerbonus auf die Dienstleistungen von Abfallsammlern, Abfallbehandlern, Abwasserbehandlern, Entrümplern sowie Kanalräumern und Unternehmen zur Wartung von Abscheide- und Kläranlagen ein bedeutender Erfolg.

Das ist für den Bonus wichtig

Der Bonus kann ab sofort beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass nur Arbeitskosten förderfähig sind, der Rechnungssteller und der Antragsteller übereinstimmen und das Unternehmen korrekt auf dem Handwerkerbonus-Portal www.handwerkerbonus.gv.at hinterlegt ist. Außerdem müssen das Leistungsdatum und der -ort angegeben werden.

Das musst du über den Handwerkerbonus wissen

Für 2024 beträgt die Förderhöhe mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit. Für 2025 sind es maximal 1.500 Euro. Ersetzt werden – bis zum Maximalbetrag – 20 Prozent der Kosten (netto, ohne Steuern) für die Handwerkerarbeiten.
Der Bonus gilt für Handwerksleistungen rückwirkend ab 1. März 2024. Auch wenn die Arbeiten schon abgeschlossen sind, kannst du dir die Förderung also noch holen – vorausgesetzt, du hast die Rechnung. Insgesamt währt der Förderungszeitraum bis 31. Dezember 2025. Pro Kalenderjahr und Person ist ein Antrag möglich.

Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren

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    Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren.
    Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren.
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    Wichtig: Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden, können beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Bei Fragen darüber hinaus steht die Hotline des Handwerkerbonus zur Verfügung.

    "Der Dialog mit den Behörden und dem Bundesministerium läuft weiter auf Hochtouren, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen", so Höpperger.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Regierung hat den Handwerkerbonus aufgrund der Hochwasserschäden in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ausgeweitet, um private Haushalte zu entlasten
    • Der Bonus gilt nun auch für Firmen, die bei der Entrümpelung und Abfallbehandlung helfen, und kann ab sofort beantragt werden, wobei nur Arbeitskosten förderfähig sind
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