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180€-Strafe bei BP-Filiale – jetzt spricht Tankstelle
Weil sein Kind bitterlich weinte, hielt ein Wiener an einer Tankstelle und kassierte prompt eine Strafe. Nun meldet sich die BP zu dem Vorfall.
Das neue Jahr hätte für "Heute"-Leser Jagtar aus Wien nicht schlechter beginnen können: Am 2. Jänner war der Familienvater gegen 17.45 Uhr beim angrenzenden Schnell-Imbiss, um seiner sechs Monate alten Tochter etwas zu essen zu kaufen. Die Durchfahrt über die Tankstelle kam Jagtar teuer: 180 Euro stellte die Parkraumüberwachung in Rechnung – "Heute" berichtete. Jetzt erklärt BP, was der Wiener falsch gemacht hatte.
BP: "Leider einzige Möglichkeit"
"Ich verstehe nicht, warum ich eine Besitzstörungsklage erhalten habe", erzählt Jagtar S. verärgert. Auf Anfrage von "Heute" teilt die Pressestelle der BP mit, was es mit den rigorosen Abstrafungen auf sich hat:
„"Die Beauftragung einer Firma zur Parkraumüberwachung an der Tankstelle am Margaretengürtel ist leider die einzige Möglichkeit, das Tankstellengelände für unsere Kunden jederzeit befahrbar zu halten."“
Tankstelle geht gegen Tuning-Szene vor, Familienvater soll zahlen
Das Gelände werde demnach immer wieder durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge blockiert – unter anderem durch Treffs der Tuning-Szene, die den regulären Geschäftsbetrieb behindern. "Weder freundliche Ermahnungen noch regelmäßige Polizeieinsätze konnten hier zu einer Verbesserung der Situation führen", holt die BP-Pressestelle in einem Statement aus. Erst durch das konsequente Abmahnen jedes Verstoßes gegen die Parkordnung sei ein regulärer Geschäftsbetrieb möglich.
Bei möglichen Beschwerden empfiehlt die Tankstelle, mit der Parkraumüberwachung in Kontakt zu treten. Und auch einen weiteren Tipp hat BP für seine Kunden parat: "Es befinden sich an allen Einfahrten und am Gelände des Tankstellenareals entsprechende Hinweistafeln – das sind zirka 10 bis 12 Stück, die auf die Parkordnung hinweisen.
"Dieser zufolge ist das Abstellen von Pkws ausschließlich auf den markierten Stellflächen und auch nur für die Dauer des Einkaufs bzw. des Verzehrs von bei BP gekauften Speisen und Getränken und nur während der Geschäftszeiten gestattet. Die Nutzung der Staubsaugerplätze ist ausschließlich für die Dauer der Reinigungs- und Saugarbeiten gestattet", so eine BP-Pressesprecherin.