Österreich-News

1.200 Euro Strafe pro Person bei Kroatien-Rückreise

Der Autofahrerclub ÖAMTC warnt Österreicher vor einer neuen Reisefalle bei der Rückkehr aus Kroatien über Slowenien. Erste Reisende mussten blechen.

Rene Findenig
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Die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien: Wer den Stau umfahren will, kann in eine teure Falle tappen.
Die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien: Wer den Stau umfahren will, kann in eine teure Falle tappen.
AFP / picturedesk.com

Wer mit dem Auto in den Urlaub unterwegs ist, wird eindringlich von den heimischen Verkehrsexperten gewarnt. An der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien gibt es offenbar eine neue Strafen-Falle – und sie schnappt unerbittlich bei der Rückkehr nach Österreich aus Kroatien über Slowenien zu. Bis zu 1.200 Euro werden dabei fällig - und das pro mitfahrender Person im Auto! Bereits mehrere Österreicher haben sich die Strafe eingefangen und sich beim ÖAMTC gemeldet.

Ein Betroffener berichtet: Um bei der Heimreise dem Stau auf den Hauptreiserouten auszuweichen, war er nach der kroatisch-slowenischen Grenze weiter auf einer Landstraße in Slowenien unterwegs. Dort wurde er Reisende von der Polizei angehalten und direkt mit dem Vorwurf der "illegalen Einreise" konfrontiert. Pikant: Die Landstraße war weder entsprechend abgesperrt oder beschildert, dennoch soll der Mann vorschriftswidrig die Schengen-Außengrenze übertreten haben.

"Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen"

"Das Strafmaß fällt mit 400 Euro pro mitreisender Person hoch aus", berichtet der ÖAMTC. Damit ist der Urlauber noch halbwegs gut weggekommen: Das Gesetz sieht eine Strafe von bis zu 1.200 Euro pro mitfahrender Person vor. Warum es die Strafen gibt, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Reisende würden, um den Staus zu entgehen, keinen internationalen Grenzübergang nutzen "sondern einen anderen, der jedoch nur für Slowenen zugelassen ist".

Im genannten Fall habe es sich um den Grenzübergang "Goričak 1" gehandelt, über den Nicht-Slowenen "illegal" nach Slowenien einreisen und damit gegen das Gesetz verstoßen würden. Bitter: "Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen", sagt die Juristin zu der Strafe. "Auch wenn man verständlicherweise den klassischen Grenzübergängen wegen Staugefahr ausweichen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen."

Der ÖAMTC empfiehlt, nur die internationalen Grenzübergänge zu benützen.
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