Politik

Wahlkampfkosten geht's an den Kragen

Heute Redaktion
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Die Kosten des bereits angelaufenen Wahlkampfs für die Nationalratswahl im Herbst werden erstmals beschränkt: Das entsprechende Gesetz ist 2012 beschlossen worden und tritt am Dienstag in Kraft. Bis zum 29. September darf jede Partei höchstens sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Das trifft vor allem die Regierungsparteien hart.

Für SPÖ und ÖVP dürfte der Unterschied gegenüber früheren Wahlkämpfen gewaltig sein. Alle Parteien müssen nachträglich ihre Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit angeben. Im Wahljahr 2008 hatte die ÖVP 12,4 Millionen Euro ausgegeben, die SPÖ zehn Millionen Euro. Rot und Schwarz müssen also einsparen, was die gewohnten Wahlkampfkosten betrifft.

Dagegen sind die anderen damals in den Nationalrat gewählten Fraktionen locker unter der Grenze geblieben: FPÖ mit 4,3 Millionen, BZÖ mit 3,3 Millionen und Grüne mit drei Millionen Euro.

Geldstrafen nach Prozent-Deckel

Wer sich nicht an diese im Rahmen des sogenannten Transparenzpakets beschlossene Vorgabe hält, muss mit Geldstrafe rechnen. Diese ist nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt. Wer um bis 25 Prozent mehr ausgibt als sieben Millionen Euro, muss zehn Prozent des Überschreitungsbetrages zahlen. Für noch weitergehende Überschreitungen beträgt die Geldbuße dieses zweiten Überschreitungsbetrages bis zu 20 Prozent - so steht es im Parteiengesetz.

Als Ausgaben nennt das Gesetz beispielhaft unter anderem Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate, Internet-Auftritte, Werbeagenturen und zusätzliche Personalkosten, zum Beispiel für entgeltlich arbeitende Wahlhelfer. Einzelne Kandidaten können bis zu 15.000 Euro für ihre persönliche Wahlwerbung ausgeben, ohne dass diese Summe unter die Sieben-Millionen-Grenze fällt.