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Fix! Diese Personen bekommen ab Mai mehr Geld

Weil sich die gesetzlichen Bestimmungen, speziell im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer, änderten, bekommen Pensionisten ab Mai mehr Geld. 

Michael Rauhofer-Redl
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Auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen zahlt die PV Anspruchsberechtigten ab Mai mehr Geld aus. 
Auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen zahlt die PV Anspruchsberechtigten ab Mai mehr Geld aus. 
Getty Images/iStockphoto

Über einen kleinen finanziellen Bonus dürfen sich nun Pensionisten in Österreich freuen. Wie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am Mittwoch in einer Aussendung mitteilt, bekommen im Mai alle Anspruchsberechtigte eine höhere Pension ausbezahlt. Grund dafür ist die Ökosoziale Steuerreform. Mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Herabsetzung der Lohn- und Einkommenssteuer in der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent mit 01. Juli 2022 beschlossen. Für das gesamte Jahr 2022 ist jedoch ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent vorgesehen.

Umstellung bringt mehr Geld im Mai

Da die Kundmachung im Bundesgesetzblatt erst am 14. Februar 2022 erfolgte, konnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) diesen Mischsteuersatz bei der Berechnung der Pensionen für die ersten Monate des Jahres noch nicht berücksichtigen. 

"Im Rahmen der sogenannten Aufrollung wird die von Jänner bis inklusive April zu viel bezahlte Lohnsteuer nunmehr Anfang Mai angewiesen", heißt es in der entsprechenden Aussendung. Ab der Mai-Pension erfolgt dann die laufende Berücksichtigung des Mischsteuersatzes.

Die in der Ökosozialen Steuerreform ebenfalls beschlossene Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages – von  600 auf 825 Euro – und des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages – von 964 auf 1.214 Euro – wird ebenso im Rahmen dieser Aufrollung berücksichtigt.

Weiters enthalten ist in der Steuerreform 2022 auch die ab 01. Juli 2022 zu berücksichtigende Erhöhung des "Familienbonus Plus" die zu einer Reduzierung der jährlich errechneten Lohnsteuer um bis zu 2.000,16 Euro führen kann. Diese Erhöhung wird für betroffene Pensionisten ab der Auszahlung der Juli-Pension laufend zur Anwendung kommen. Eine rückwirkende Aufrollung wie beim Mischsteuersatz ist hierfür allerdings nicht vorgesehen. 

Teuerungsausgleich schon im April

Der vorgesehene Teuerungsausgleich von 150 Euro für Personen, die im Februar 2022 einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatten, wird mit der April-Pension, also am 29. April 2022, ausbezahlt. Der Teuerungsausgleich gilt nicht als Pensionsbestandteil oder als Nettoeinkommen im Sinne des § 292 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die Zahlung unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Krankenversicherung sowie der Einkommenssteuerpflicht und ist zudem unpfändbar.

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