Politik

Lockdown für Ungeimpfte und 2G waren gesetzeskonform

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass weder der Lockdown für Ungeimpfte noch 2G generell gegen die Verfassung verstoßen.

Leo Stempfl
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Der Verfassungsgerichtshof hat sich am 4. März mit dem Lockdown für Ungeimpfte und 2G befasst.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich am 4. März mit dem Lockdown für Ungeimpfte und 2G befasst.
VfGH/Maximilian Rosenberger

Brisantes Urteil auf der Wiener Freyung: Der dort sitzende Verfassungsgerichtshof hat nach der öffentlichen Verhandlung Anfang März nun ein Urteil in Sachen Ungeimpften-Lockdown und 2G gefällt. Entgegen den Rechtsmeinungen von FPÖ und MFG waren beide Maßnahmen weder gesetzes- noch verfassungswidrig.

Die Beschwerde

Anders sah das eine Wienerin. Sie hielt bestimmte Maßnahmen der 5. COVID-19-Schutz­maßnahmenverordnung für gesetzwidrig, weil ein Lockdown nur dann verhängt werden dürfe, wenn dieser zur Eindämmung der Pandemie "unerlässlich" sei und weniger schwer einschneidende Beschränkungen nicht ausreichen.

Weil aber auch vollständig Immunisierte sich anstecken und das Virus weitergeben können, sei es nicht gerechtfertigt, Ungeimpfte aus Handel und Gastronomie auszusperren. Die Tatsache, dass getestete Personen keine solchen Betriebe betreten durften, verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Entscheidung

Der Verordnungsakt hielt hingegen fest, dass der Gesundheitsminister im November 2021 annehmen konnte, dass nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben.

Die Ausgangsbeschränkung für nicht immunisierte Personen war zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und der Überlastung des Gesundheitssystems also geeignet. Zudem wurden zahlreiche Ausnahmen geschaffen, um das Grundrecht auf Privat- und Familienleben zu wahren.

Hinreichend begründet

Auch gegen die Betretungs- und Einlassbeschränkungen, die nur für Personen ohne 2G-Nachweis galten, hat der VfGH keine Bedenken. Denn es wurde hinreichend dargelegt, dass die bereits zuvor eingeführte Maskenpflicht im Handel nicht ausgereicht habe, das rasant steigende Wachstum der Neuinfektionen ausreichend unter Kontrolle zu bringen.

Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen einerseits und Personen ohne 2G-Nachweis andererseits habe auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da laut COVID-19-Maßnahmengesetz eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen beruhen muss. "Dies war (...) nachvollziehbar gegeben", so der VfGH dazu.

FPÖ und MFG toben

Die Reaktion der FPÖ fällt erwartungsgemäß aus. "Für mich handelt es sich hier um mutmaßlich parteipolitisch motivierte Gefälligkeitsentscheidungen, um die Regierung vor den Folgen ihrer maßlosen, übergriffigen und grundrechtsfeindlichen Corona-Politik zu schützen", sagt FPÖ-Verfassungssprecherin und Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst.

Die Regierung habe im Vorfeld "mithilfe von ihr ausgesuchter 'Experten' und der durch Millionen-Förderungen angefütterten Medien ihre Propaganda" verbreitet. Das Ende des Rechtsstaats sei dadurch eingeläutet worden. Der VfGH habe "die Willkür-Politik einer völlig überschießenden schwarz-grünen Chaosregierung" abgenickt.

Michael Brunner, Bundesparteiobmann der MFG, sieht das ähnlich. Der Verfassungsgerichtshof habe den Angaben des Gesundheitsministerium vertraut und sie nicht selbst auch noch überprüft. Kritisiert wird auch, dass der VfGH nicht die Wirksamkeit von Impfungen, Tests und Lockdowns überprüft habe. "Wir prüfen – für abweisende Erkenntnisse, die von unseren Rechtsanwälten eingebracht worden sind – jetzt den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)", kündigt Brunner an.

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