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Unterzeichnet – Impfpflicht steht nichts mehr im Weg

Das Impfpflicht-Gesetz kann ab Mitternacht in Kraft treten. Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Kanzler Karl Nehammer haben es unterzeichnet.

Heute Redaktion
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Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Lisa Leutner / AP / picturedesk.com

Dem Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht in Österreich steht nichts mehr im Wege. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei der APA mitteilte. Auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat es unterschrieben, wie sein Pressesprecher Daniel Kosak auf Twitter mitteilte.

Das Gesetz tritt somit schon ab Mitternacht in Kraft, da es auch im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu.

Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.

1,3 Millionen Menschen betroffen

Strafen sind erst ab 16. März geplant. 600 Euro muss man dann bei einer Strafverfügung zahlen. Personen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, können maximal vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden. Im "ordentlichen Verfahren" sind bis zu 3.600 Euro möglich. Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden – etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe und der Ausnahmen von der Impfpflicht.

Mit derzeitigem Stand sind 1,3 Millionen ungeimpfte Personen in ganz Österreich davon betroffen. Im Burgenland trifft das Gesetz "nur" 35.317, in Wien aber 333.241 Menschen.

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