Politik
Kurz-Einvernahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Wie das Landesgericht Landesgericht für Strafsachen in Wien bestätigte, ist der Antrag der WKStA auf die Einvernahme von Sebastian Kurz eingelangt.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz im Ermittlungsverfahren durch einen Richter einvernommen wird. Es geht um den Verdacht der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss.
Am Montag ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien der Antrag der WKStA auf die Einvernahme des Bundeskanzlers Sebastian Kurz eingelangt. Nach § 101 Abs 2 2. Fall StPO hat die Staatsanwaltschaft als Leiterin des Ermittlungsverfahrens die gerichtliche Beweisaufnahme zu beantragen, wenn daran wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, erklärte die Vizepräsidentin des Landesgerichtes Christina Salzborn.
Ermittlungsverfahren nicht öffentlich
Die Einvernahme wird von einem Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der mit Wirtschaftsstrafsachen betraut ist, durchgeführt werden. Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, so auch die Einvernahme einer Verfahrenspartei. Nähere Informationen zum Ablauf oder Inhalt der Einvernahme bzw. der Person des zuständigen Richters sind nicht vorgesehen, hieß es.