Politik
Wie es nun mit den Ermittlungen gegen Kurz weitergeht
Auch bei einer Anklage will der Bundeskanzler im Amt bleiben. Wie es mit den Ermittlungen jetzt weitergeht, erklärt Strafrechtsexperte Robert Kert.
Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Im Raum steht der Vorwurf der Falschaussage. Kurz bestreitet das: Er habe nie vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, das Klima im U-Ausschuss sei sehr aufgeheizt. Trotzdem rechnet er mit einer Anklage.
Auch wenn es dazu kommen sollte will er allerdings nicht zurücktreten. Für die Opposition ein handfester Eklat. Grüne und Parteikollegen zeigen sich abwartend. Doch wie geht es jetzt weiter? Dazu war in der "ZIB 2" Robert Kert, Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht der WU Wien zu Gast.
1, 2 oder 3
Als nächstes wird zuerst der Beschuldigte, also der Kanzler, einvernommen. Nach diesen Ermittlungsschritten hat die WKStA zu entscheiden, wie man nun weiter vorgeht. Zur Auswahl stehen Anklage, Diversion oder Einstellung. Bis zur Entscheidung wird man sich noch etwas gedulden müssen. Konkret: "Sechs Monate kann das schon dauern", so Kert.
"Ungewöhnlich ausführlich" sei die 58-seitige Schrift, in der die Ermittlungen begründet und die Vorwürfe erklärt werden. Auch aus diesem Grund prognostiziert Kert: "Ich kann mit vorstellen, dass die Anklage gestellt wird".
Die Vorsatz-Frage
Deswegen könne er sich auch "nicht vorstellen, dass das Verfahren einfach so eingestellt wird." Doch das Vergehen der Falschaussage ist ein Vorsatzdelikt, heißt: Kurz muss vorsätzlich die Unwahrheit gesagt haben. Darauf basiere auch seine aktuelle Verteidigungsstrategie.
Das sei auch sinnvoll, denn "Vorsatz nachweisen ist immer schwierig". Schließlich kann man nicht in den Kopf eines Verdächtigen hineinschauen.
Die dritte Option – eine Diversion – hält Kert für möglich, aber "derzeit nicht für sehr wahrscheinlich". Denn diese setzt voraus, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Solange der Bundeskanzler aber bei seiner Aussage bleibt, nicht bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben, komme das deswegen nicht in Frage.
Bei einer Diversion gibt es kein Strafverfahren, auch wenn der Verdächtige der Straftat für schuldig befunden wird. Je nach Schwere gibt es dann eine Geldstrafe oder auch eine Verpflichtung zur Leistung gemeinnütziger Arbeit.