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Villa sollte nie verkauft werden: "Scheinvertrag"

Heute Redaktion
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Der Angeklagte Walter Meischberger.
Der Angeklagte Walter Meischberger.
Bild: picturedesk.com

War in Sachen Buwog oft vom Begriff "Scheinrechnung" die Rede lernen wir am Donnerstag vom angeklagten Walter Meischberger einen neuen Begriff...

Zum zweiten Mal ging es am Donnerstag bei Richterin Marion Hohenecker und dem alleinig angeklagten Walter Meischberger um eine Villa in Döbling.

Meischbergers Villa in Döbling, um genau zu sein. Sein "Herzensprojekt" wurde nach Auffliegen der Causa Buwog verkauft. Eine Steuerschuld stand im Raum, seine Konten in Liechtenstein waren eingefroren (und sind es bis heute, Anmerk.).

"Niemals nie"

Mit den Herren, die Meischberger damals das Geld für seine Steuerschuld borgten, errichtete Meischberger ein kompliziertes Konstrukt. Von "doppelstöckigen Treuhandschaften" und Sicherheitsbelehnungen war da die Rede.

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Die Villa sollte als Sicherheit herhalten, dass Meischberger das Geld zurückzahlen würde. "Niemals nie" habe er vorgehabt, sein Haus tatsächlich zu verkaufen. Er wollte das Geld anders auftreiben.

"Scheinkaufvertrag"

Den damals erstellte Kaufvertrag bezeichnete Meischberger am Donnerstag als "Scheinkaufvertrag". Weil seine Geldgeber das Haus schließlich trotzdem verkauften, fühlt sich Meischberger hintergangen.

Am Donnerstag vor Gericht blieb er dabei: "Das war mein Kredit, er war mit meinem Haus besichert und ich habe bezahlt, was zu bezahlen war. Das zeigt, dass das Haus meines war", sagte er. Er sei wirtschaftlicher Eigentümer gewesen, obwohl jemand anderer im Grundbuch stand.

Die Staatsanwaltschaft wiederum wirft Meischberger vor, mit einer falschen Aussage beim Zivilprozess den Verkauf verzögert zu haben.

(csc)