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Telekom-Prozess: Einer kommt ohne Urteil davon

Heute Redaktion
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Teilgeständnisse, Reue vor Gericht, man übernahm die Verantwortung. Für einen der fünf Telekom-Angeklagten hat das am Donnerstag in einer Diversion geendet.

Tag 61 des Buwog-Prozesses ist gleichzeitig Tag 3 des Telekom-Prozesses. Vor Gericht stehen nicht die Buwog-Angeklagten, sondern jene, die in der Causa Telekom rund um illegale Parteienfinanzierung angeklagt sind. Das sind teilweise die gleichen: So saßen auch am Donnerstag Peter Hochegger und Walter Meischberger auf der Anklagebank. Daneben: Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer und zwei weitere Angeklagte.

Hoffnung im Gericht

Vier der fünf Angeklagten haben für ihre Taten teilweise die Verantwortung übernommen. Von Hochegger und Fischer etwa kam ein Teilgeständnis. Der einzige, der sich für "Nicht Schuldig" bekannte, ist Walter Meischberger.

Die Strategie Verantwortung zu übernehmen ist eine ganz bewusste. Die Angeklagten Michael F. und Franz K. hoffen auf eine sogennannte "Diversion", mit der sie den Gerichtssaal ohne Verurteilung verlassen könnten.

Diversion angenommen

Richterin Hohenecker entschied am Donnerstagvormittag über diese Möglichkeit für den Angeklagten Franz K. Er bekam eine Diversion angeboten, soll 12.000 Euro zahlen. Das will er tun, sagte er der Richterin. Er würde - sollte der Staatsanwalt nichts dagegen haben - unbescholten bleiben. Der hat keine Erklärung abgegeben, somit ist das noch nicht rechtskräftig.

ÖVP-Politikerin als Zeugin

Was Michael F. betrifft, will die Richterin noch eine Zeugin befragen, um den Sachverhalt "hinreichend zu klären". Das ist Voraussetzung für eine Diversion. Da es bei F. auch um eine mögliche Wahlkampffinanzierung der ÖVP-Politikerin Karin Hakl geht, soll diese noch als Zeugin befragt werden, bevor über eine Diversion entschieden wird.

Was ist eine Diversion?

Bei einer Diversion kann das Gericht bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens verzichten. Der Angeklagte muss sich im Gegenzug einer "belastenden Maßnahme" unterwerfen. Das Verfahren wäre in so einem Fall für den betroffenen Angeklagten zu Ende und erledigt.

Als "belastende Maßnahme" stehen die Möglichkeiten Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Probezeit, Probezeit mit Bewährungshelfer oder der Tatausgleich zur Verfügung.

Diversion für Gorbach

Die Möglichkeit der Diversion in der Causa Telekom hat übrigens auch Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach genutzt. Er zahlte 1.680 Euro an den Bund, 5.000 Euro an Verfahrenskosten und eine Teilschadenswiedergutmachung von 100.000 Euro an die Telekom - mit dem Ergebnis, dass er nicht auf der Anklagebank sitzt.

Hintergrund: Gorbach hatte 268.000 Euro von der Telekom bekommen, mit 130.000 Euro davon wurde das Gehalt seiner Sekretärin bezahlt.



Keine Verurteilung

Dabei wichtig: Wer eine Diversion annimmt, für den gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Er ist nicht vorbestraft, die Diversion allein gilt auch nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis. (red)