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Jetzt kommt Alko-Regel für E-Scooter-Lenker

Heute Redaktion
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Bremstest für E-Scooter auf der Mariahilfer Straße in Wien.
Bremstest für E-Scooter auf der Mariahilfer Straße in Wien.
Bild: Denise Auer

E-Scooter sind derzeit groß in Mode, allerdings waren diese neuartigen Fortbewegungsmittel bislang gesetzlich nur unzureichend erfasst. Das soll sich jetzt ändern.

Künftig sollen für E-Scooter in ganz Österreich dieselben Regeln gelten wie für Fahrräder auch. Dazu soll per Novelle in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, der neue Paragraf 88b mit dem Titel "Rollerfahren" eingefügt werden – gleich unter "Spielen auf der Straße (§88) und "Rollschuhfahren" (§88a). Ein entsprechender Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) wurde am Mittwoch vom Verkehrsausschuss des Nationalrats gebilligt.

Was ist künftig (nicht) erlaubt?

Roller müssen künftig Radwege nützen, der Gehsteig ist für sie tabu. Aber kein Gesetz ohne Sonderregelung: Zuständige Behörden sollen laut "ORF" einzelne Gehsteige per Verordnung für Klein- und Miniroller freigeben können. Diese dürfen aber maximal 600 Watt Leistung bzw. eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern auf den Asphalt bringen. Und selbst dann gilt auch für sie Schrittgeschwindigkeit. Diese Regelung soll laut ÖVP vor allem auf Gemeinden im ländlichen Raum abzielen.

Mehr lesen: Seit 1. April gelten neue Regeln für Radler

Der Beschluss im Ausschuss fiel laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS, für die SPÖ sind noch einige Fragen offen. Die Vertreter der Sozialdemokraten bezeichneten die Novelle als "zu wenig durchdacht".

Alkolimit auch für E-Scooter

Lenker von E-Scootern müssen sich künftig auch an das Alkohollimit von 0,8 Promille in der Atemluft halten und mit Freisprecheinrichtung telefonieren.

Festgeschrieben wird mit der 31. StVO-Novelle darüber hinaus auch, dass Reitverbote und die "Blaulichtsteuer" für die berittene Polizei nicht gelten. Künftig können außerdem auch Leichenwagen die Rettungsgasse benutzen.

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    (red)