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So sollen die Österreicher Steuer-entlastet werden

Heute Redaktion
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Ab 2020 soll den Österreichern mehr im Börserl bleiben.
Ab 2020 soll den Österreichern mehr im Börserl bleiben.
Bild: iStock

Die ÖVP-FPÖ-Regierung beschließt in Mauerbach erste konkrete Eckpunkte für die "Entlastung Österreich". Was über die Steuerreform bekannt ist.

Der erste Schritt bei der Steuerreform im Umfang von einer Milliarde Euro ab 2020 sieht vier Eckpunkte vor: die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge-Finanzierung aus dem Bundesbudget, Maßnahmen zur Ökologisierung, die Vereinfachung der Kleinunternehmerregelung und die Anhebung der Werbungspauschale. Das drang aus der Regierungsklausur in Mauerbach hervor.



Die Bundesregierung plant eine mehrstufige Umsetzung der Steuerreform namens "Entlastung Österreich". Die Steuern- und Abgabenquote soll in drei Etappen bis zum Jahr 2022 in Richtung 40 Prozent gesenkt werden. "Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro für die Entlastung freigesetzt", heißt es von der Regierung. Den Bürgern bliebe damit mehr Geld zur Verfügung und Unternehmen mehr Mittel für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

So hoch ist unsere Steuerquote im Europa-Vergleich:

(Quelle: Eurostat)

Senkung der SV-Beiträge für Geringverdiener

Mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um rund 700 Millionen Euro sollen die kleinen und mittleren Einkommen ab dem kommenden Jahr weniger Steuern und Abgaben zahlen. Die Finanzierung dazu erfolgt aus dem Bundeshaushalt und wird zu keinen Leistungskürzungen führen, verspricht die Regierung.



In der ersten Umsetzungsphase sollen auch Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems erfolgen. Dabei sollen Maßnahmen aus der österreichischen Klima- und Energiestrategie umgesetzt werden und ins Steuersystem einfließen. Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität neue ökologische Anreize zu schaffen um emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Gleiches gilt für Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff.



So profitieren Unternehmer

Für Kleinunternehmer soll die sogenannte "Kleinunternehmergrenze", das heißt jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Zudem soll für diese Unternehmer zukünftig eine Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden, die gewährleistet, dass sie zukünftig weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.



Einfacher und unbürokratischer soll für steuerzahlende Arbeitnehmer zudem die bisherige Werbungskostenpauschale von 132 Euro erhöht werden. Damit würden sch bis zu 60.000 Personen zukünftig die Abgabe einer Steuererklärung ersparen.



Und was passiert 2021/2022?

In den weiteren schritten plant die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 "weitere spürbare Steuerentlastungen" im Gesamtumfang von 3,5 Milliarden Euro. Unter anderem durch die Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern (über den Steuertarif) und die Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung und dem Ausbau von Arbeitsplätzen.



Die konkrete Ausgestaltung dieser Entlastungsmaßnahmen nennt die Regierung bisher nicht, sie soll "in den kommenden Wochen und Monaten erfolgen". Das Entlastungsvolumen soll durch "Ausgabendisziplin, einen strengen Budgetvollzug und zusätzliche Einsparungen in der Verwaltung und im System" erreicht werden.

Heftige Kritik Richtung Wien

Bei einem Pressestatement in Mauerbach übten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) außerdem heftige Kritik an der Wiener Rot-Grün-Regierung. Diese hatte angekündigt, die geplante Mindestsicherungsreform nicht umzusetzen. In Wien würden viele Kinder in Familien nur noch aufstehen, um zur Schule zu gehen, aber sonst niemand mehr, um arbeiten zu gehen so ein Sager des Kanzlers.

„Wien habe außerdem die doppelte Arbeitslosenquote als es bundesweit der Fall ist und eine dreifach höhere als Tirol, so Kurz. Und: Wien werde wohl nicht das erreichen, was es wolle, wenn die Kompetenz für die Mindestsicherung vom Land zum Bund wandere, weil Wien sie nicht umsetzen wolle. Auch Strache betonte, dass sich Wien "an den Rechtsstaat halten" müsse, sonst wandere die Kompetenz zum Bund. Er stehe "dem Ganzen gelassen gegenüber".

Digitalsteuer kommt

Angekündigt wurde von der Regierung als konkrete Maßnahme auch eine Digitalsteuer für internationale Online-Konzerne (mit drei Prozent des Online-Werbeumsatzes) ab einem globalen Umsatz von 750 Millionen Euro jährlich, davon mindestens 10 Millionen in Österreich. Sie soll keine heimischen Unternehmen treffen. Heimische Medienunternehmen sollen dagegen gefördert werden, die Mehrwertsteuer bei E-Books, Büchern, Zeitungen und Magazinen von 20 auf 10 Prozent gesenkt wird.

Am Ende der Legislaturperiode soll "definitiv" auch die kalte Progression abgeschafft werden.

Diese Länder zahlen weniger Steuern als wir – und diese mehr:

(rfi)