Politik
Rekrut für Auftritt mit Uniform-Schleife bestraft
Das "Schleifen-Gate" ist um einen Aspekt reicher. Nachdem der Sohn eines oö. FPÖ-Politikers ausgezeichnet wurde, setzt es nun eine Strafe des Bundesheeres.
Spulen wir zurück: Im Frühjahr 2017 schaltete Rüdiger Haider seinen Vater, den oö. FPÖ-Politiker Roman Haider, ein, als der Extremismus-Experte und Grünen-Politiker Thomas Rammerstorfer einen Vortrag an seiner Schule (der BORG Honauerstraße in Linz) über die "Gefahr von Rechts" hielt. Haider senior kontaktierte laut "Standard" den Direktor der Schule, und ließ den Vortrag von extern abbrechen.
Akt zwei kurz darauf, als der Landesschulrat den Fall untersucht hatte und erklärte, dass der Abbruch des Vortrags unzulässig gewesen sei. Kurios: Im November 2017 wurde Rüdiger Haider, der den Abbruch ausgelöst hatte, mit der "Franz-Dinghofer-Medaille für Verdienste um die Demokratie" des FPÖ-nahen Franz-Dinghofer-Instituts ausgezeichnet. Die Verleihung fand auf Einladung des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) in den Räumlichkeiten des Parlaments statt.
Schlagende Burschenschaft
Skurril geht es weiter: Fotos auf der Parlamentswebsite zeigen Haider Junior gemeinsam mit dem FPÖ-Politiker und Chef des Dinghofer-Instituts, Martin Graf sowie FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Der junge Haider trägt dabei eine Bundesheer-Uniform und darüber die Schleife seiner schlagenden Burschenschaft.
Ein doppelter Fauxpas, denn das Tragen der Burschenschafter-Schleife über der Uniform entspreche nicht den Vorschriften des Bundesheeres und Soldaten in Uniform dürfen nicht an Veranstaltungen mit parteipolitischem Charakter teilnehmen.
Art der Strafe unbekannt
Das Bundesheer leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen den Sohn des Politikers ein. Dieses ist nun zu Ende - fest steht: Rüdiger Haider wurde "disziplinär bestraft, er ist einsichtig und hat die Strafe angenommen. Sie ist damit rechtskräftig", so Bundesheersprecher Oberst Michael Bauer gegenüber der "Tiroler Tageszeitung".
Allerdings: Die Art der Strafe darf das Bundesheer nicht nennen. Klar ist nur, dass Haider nicht entlassen wurde. Möglich seien demnach noch Sanktionen, wie ein Verweis, eine Geldbuße, ein Ausgangsverbot oder "die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung".
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(red)