Politik
Asyl für gesuchten General aus Syrien, Justiz ermitt...
Einem syrischen General, dem Folter vorgeworfen wird, soll in Österreich Asyl gewährt worden sein. Sein Antrag in Frankreich wurde zuvor abgelehnt.
Beamte von BVT und BFA (Verfassungsschutz und Asylamt) stehen einmal mehr im Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, wie der "Kurier" (Mittwochsausgabe) berichtet.
Khalid H., General des syrischen Geheimdienstes, wurde laut dem Bericht Ende 2015 in Österreich in einem Eilverfahren Asyl gewährt. Seit Mai 2018 wird er von der Europol per Haftbefehl gesucht, weil er verdächtigt würde, in Kriegsverbrechen in der syrischen Stadt Rakka verwickelt zu sein. Unter anderem soll er für ein Folter-Gefängnis zuständig gewesen sein.
In Frankreich abgewiesen
Besonders brisant: Der Mann, dem in Österreich binnen sechs Monaten Asyl gewährt wurde, habe zuvor bereits in Frankreich um Asyl angesucht. Obwohl laut Dublin-Abkommen also Paris für ihn zuständig gewesen wäre, sei der Syrer am 13. Juni 2015 zunächst nach Wien gefahren, um von dort nach Traiskirchen (NÖ) weiter zu reisen und auch hier einen Asylantrag zu stellen. Er soll angegeben haben, dass in Frankreich bereits ein Asylverfahren laufe. Trotzdem wurde in Österreich ein weiteres Verfahren eröffnet.
Der Verfassungsschutz (BVT) habe keinerlei Verwicklung in Kriegsverbrechen festgestellt und H. deshalb im Schnellverfahren den Asylstatus zugesprochen, heißt es weiter. Frankreich hingegen habe das Ansuchen des Generals Ende 2017 abgewiesen und heuer ein Verfahren wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Völkermords und der Kriegsverbrechen eingeleitet.
Dem "Kurier" liege eigenen Angaben zufolge umfangreiches Material der Korruptionsstaatsanwaltschaft und des Bundesasylamts (BFA) vor, das jene
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(red)