Politik
Aus Ausgehverbot wird Anwesenheitspflicht
Innenminister Kickl will die Hausregeln für Bewohner von Asylquartieren strenger gestalten. Von 22 bis 6 Uhr müssen Flüchtlinge im Heim sein.
Nachdem Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klubobmann Johann Gudenus (beide FPÖ) zuletzt mit einem geplanten Ausgehverbot für Asylwerber nach 20 Uhr aufhorchen ließen, hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) diesem Plan zunächst eine Abfuhr erteilt. Eine Ausgangssperre würde gegen Menschenrechte verstoßen. "Hausordnungen und gewisse Regeln sind möglich und auch sinnvoll – Freiheitsentzug ist nicht möglich", so der Kanzler im "Heute.at"-Gespräch.
Anderer Name, gleicher Inhalt
Jetzt will die FPÖ das Problem offenbar geschickt umgehen, indem die Hausordnung abgeändert wird. Innenminister Herbert Kickl soll nun an einer bundesweiten Regelung für Flüchtlingsquartiere arbeiten, in welcher im Rahmen der Hausordnung auch eine "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber festgehalten werden soll. Diesen Plan hatte Vizekanzler Strache am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Im Zentrum" bereits bestätigt.
"Wie beim Bundesheer"
Demnach sei eine Hausordnung mit Anweisenheitspflicht gesetzlich möglich. Damit solle ein "Herumlungern" und "Zusammenrottungen" verhindert und exzessivem Alkoholkonsum oder Gewalttaten vorgebeugt werden, wie Strache eusführte.
"Wir wollen sicherstellen, dass in Zukunft ab 22 Uhr in staatlichen Betreuungen Asylwerber dort zu sein haben und um 6 Uhr in der Früh das Zentrum wieder verlassen dürfen", erklärte Strache. Die Kritik, wonach dieses Vorhaben einer Ausgangssperre – nur unter anderem Namen – gleich kommt, wies der Vizekanzler zurück. Es sei lediglich eine Hausordnung mit einer Anwesenheitspflicht – "wie beim Bundesheer oder bei einem Kuraufenthalt. (...) Das muss man verlangen können von Menschen, die Schutz suchen und rund um die Uhr versorgt werden", so Strache im TV.
Neben der neuen Hausordnung wurden von Kickl zudem strengere Anwesenheitskontrollen angekündigt.
(red)