Politik

Strache darf nicht zurück ins Parlament

Der ehemalige FPÖ-Chef wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr im Nationalrat sitzen. Doch er könnte theoretisch ins EU-Parlament einziehen.

Heute Redaktion
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Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer und Ex-Innenminister Herbert Kickl (alle FPÖ) haben nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Denn sie haben ein Rückkehrrecht in den Nationalrat.

Andernfalls könnten sie für bis zu sechs Monate eine "Bezugsfortzahlung" in Anspruch nehmen, die drei Viertel ihres Einkommens beträgt – in Straches Fall 15.000 Euro brutto, für Minister 13.400 Euro.

Strache auf EU-Liste

Strache wird nun aber weder eine Gehaltsfortzahlung noch das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten erhalten. Wie die APA berichtet, hat sich der gefallene FPÖ-Obmann von der Nationalratswahlliste des Jahres 2017 streichen lassen. Damit verliert er auch das Rückkehrrecht ins Parlament.

Er steht allerdings noch auf einer anderen Liste – und zwar für die EU-Wahl am Sonntag auf Platz 42. Mit genug Vorzugsstimmen könnte Strache also ins EU-Parlament einziehen.

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