Politik
Totales Waffenverbot für Ausländer in Österreich
Die türkis-blaue Regierung verabschiedete heute ein generelles Waffenverbot für Ausländer. Kritiker befürchten eine unfaire Ungleichbehandlung.
Im heutigen Ministerrat beschloss die Regierung neben dem umstrittenen Kopftuchverbot und dem Pädagogik-Paket auch eine Reform der geltenden Waffengesetzes. Der Tenor der neuen Regelung: Für Justizwachebeamte und Militärpolizisten gibt es Erleichterungen, bei Ausländer hingegen werden die Waffengesetze verschärft. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Jäger dürfen Schalldämpfer einsetzen
Einerseits bringt das neue Waffengesetz weitreichende Erleichterungen für viele Berufsgruppen wie Exekutivbeamte oder auch Jäger. Letztere dürfen ab 1. Jänner 2019 sogar mit einem Schalldämpfer auf die Jagd gehen, davon erhofft man sich die Vermeidung von Gehörschäden. Zusätzlich dazu soll den Jägern in Zukunft erlaubt werden auch mit der Pistole in den Wald auf "Nachsuche" (das Aufspüren eines bereits verwundeten Tieres, Anm.) zu gehen. Dafür soll bereits eine gültige Waffenbesitz- und Jagdkarte ausreichend sein.
Pistolen für Militärpolizisten auch in der Freizeit
Außerdem soll künftig Justizwachen und Militärpolizisten gestattet werden Faustfeuerwaffen, ähnlich wie die Kollegen von der Polizei, auch in der Freizeit führen zu dürfen.
Generelles Waffenverbot für Nicht-EU-Bürger
Die aber wohl kontroverseste Maßnahme der Regierung ist das jetzt beschlossene generelle Waffenverbot für alle Drittstaatsangehörigen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Dieses verbietet künftig allen Nicht-EU-Ausländern, also beispielsweise auch kanadischen Diplomaten, in Österreich legal irgendeine Form von Waffe zu führen, vollkommen egal ob es sich dabei um ein Messer oder eine Faustfeuerwaffe handeln sollte.
Zwar war Ausländern auch vorher schon durch den Paragraphen 11 des Waffengesetzes der Erwerb, der Besitz und das Führen diverser Waffenarten verboten gewesen. Dieses bereits bestehende Verbot wurde jetzt jedoch auch um Messer und Dolche erweitert.
Kritiker werfen der Regierung in diesem Zusammenhang eine unfaire Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern vor. Die Intention der Regierung, den steigenden Messerdelikten mit diesem Waffenverbot für Ausländer entgegenzuwirken, sei wenig realistisch, da auch unter Inländern diese Art der Delikte zugenommen habe, mahnt etwa die Caritas.
Verstöße werden scharf geahndet
Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage von "Heute" das Drittstaatsangehörigen, die dieses verschärfte Verbot ignorieren, empfindliche Strafen drohen. Konkret geht es um den Straftatbestand des "illegalen Waffenbesitzes", so ein Sprecher des Innenministerium. Dieser wird im Regelfall einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren geahndet.
Gleichzeitig betont man im Innenministerium aber, dass auch weiterhin Ausnahmeregelungen möglich sein werden, außerdem betreffe das Verbot nur den öffentlichen Raum. In den eigenen vier Wänden dürfen Drittstaatsangehörige auch Messer und andere Stichwaffen führen.
(red)