Politik

Wo sich die TV-Zuschauer Millionen erstritten haben

Heute Redaktion
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Die ORF-Zuschauer sollen per Sammelklage 300 Millionen Euro zurückverlangen. In einem Nachbarland hatte eine ähnliche Forderung eine Gebührenreduktion zur Folge.

Was ist der Grund für die Sammelklage?

AdvoFin beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, wonach auf Rundfunkgebühren keine Mehrwertsteuern erhoben werden dürfen, "weil es an der Freiwilligkeit der Gebührenzahlung mangle".

Wie kommt man auf 300 Millionen Euro?

Insgesamt, so die Forderung des Prozessfinanzierers, sollen die 3,3 Millionen GIS-Kunden im Land die Mehrwertsteuern für die vergangenen fünf Jahre zurückerhalten. Das wären dann gut 20 Euro pro Jahr und 100 Euro für den gesamten Zeitraum.

Wer kann sich an der Sammelklage beteiligen?

Zur Teilnahme aufgerufen werden alle Privatpersonen, die GIS-Gebühren bezahlen. Adinvest übernimmt das "Prozessrisiko". Ist die Klage erfolgreich, soll die Firma 27 Prozent des Nettoerlöses erhalten. Mit dem Anti-GIS-Volksbegehren habe die Sammelklage nichts zu tun, betonen die Verantwortlichen.

Gibt es Beispiele, in denen eine solche Forderung erfolgreich war?

Ja. Das eingangs erwähnte EuGH-Urteil betraf die tschechische Rundfunk-Gebühr. "Die Gebühren-Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Tschechien und Österreich ähneln einander sehr", schreibt AdvoFin auf seiner Website. Das österreichische Finanzministerium ließ das Urteil damals analysieren – und kam zum Schluss, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer rechtens sei. Auch beim ORF schaut man der Sammelklage gelassen entgegen.

Nicht nur in Tschechien, auch in der Schweiz hat sich in der Frage bereits etwas getan. So urteilte das Schweizer Bundesgericht im April 2015, dass auf die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden dürfe. In der Folge wurde die Gebühr pro Jahr um umgerechnet rund 10 Euro gesenkt – von 405 Euro auf 395 Euro. Bei über 2,5 Millionen zahlungspflichtigen Haushalten bedeutet dies für die Gesamtheit der Gebührenzahler eine finanzielle Entlastung im zweistelligen Millionenbereich.

Wer hatte in der Schweiz geklagt?

Erzwungen hatte die Gebührensenkung ein einzelner Privatmann, der sich geweigert hatte, neben der eigentlichen Radio- und TV-Gebühr auch noch die Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Die Angelegenheit beschäftigt die Justiz im Nachbarland bis heute: Nun geht es um die Frage, ob und für welchen Zeitraum die TV-Zuschauer die Mehrwertsteuern zurückerhalten, die sie vor 2015 zu viel bezahlt hatten. So hat das Bundesgericht erst im vergangenen Monat beschlossen, dass einem Zuschauer die Mehrwertsteuern ab dem Jahr 2010 zurückbezahlt werden müssen. Zusätzliche Forderungen von Konsumentenschutz-Organisationen, die weiter zurückliegende Zeiträume betreffen, sind noch hängig.

So viel kostet die Rundfunk-Gebühr in unseren Nachbarländern: