Politik
Richterin liest vor, L. "ganz genau" ahnungslos
Der Angeklagte, der am 25. Buwog-Prozesstag vor der Richterin saß, glänzte mit Unwissen. Von Provisionszahlungen an Meischberger und Co. weiß er angeblich nichts.
"Sein Name ist Hase", könnte man denken. Der Angeklagte Walter L konnte sich am Dienstag, dem 25. Prozesstag in der Causa Buwog Terminal Tower nur an wenige Details erinnern. Genau diese wollte Richterin Marion Hohenecker aber wissen. Sie fragte etwa, ob eine Zahlung der Terminal Tower-Projektgesellschaft an die Porr als Honorierung für "Zusatzleistungen" dieselben 200.000 Euro sind, die dann an Walter Meischberger als Provision flossen. Das glaubt L nicht.
Interne Zahlungsflüsse, Rechnungen, die diese belegen würden und Aktenvermerke, die Berechnungen dokumentieren gibt es nur bruchstückhaft. Und so ist auch die Erinnerung des Angeklagten daran. Er gibt zu, es sei vieles "außerhalb des Protokolls" gelaufen, man habe nicht alles aufgeschrieben. Das sei eine Lehre, die er aus diesem Prozess mitnehme.
Talar-Eklat
Für das modische Highlight sorgte einmal mehr Anwalt Michael Dohr. Und das mit einem schlichten schwarzen Umhang, "Talar" genannt. Den kennen wir, denn Staatsanwälte und Richterin tragen dieses traditionelle Kleidungsstück vorschriftsmäßig im Gerichtssaal. Anwälte normalerweise nicht. Als Reaktion auf Dohrs "bunte Anzüge" habe die Vereinigung der Strafverteidiger – mit Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter als Präsident – vorgeschlagen, in Zukunft ebenfalls Talar zu tragen. Dohr kam diesem Vorschlag, der von den anderen Anwälten abgelehnt wurde, als einziger nach und ließ sich extra einen schwarzem Umhang in Italien schneidern. Nach den Originalvorgaben aus dem Jahr 1904. So erzählt es uns Dohr zu Beginn des Prozesstages. Unter dem Talar, den Dohr zu Mittag ablegte, kam ein apfelneongrüner Knall-Anzug von Enrico Covari zum Vorschein.
Was bisher im Buwog-Prozess geschah
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Provision, oder nicht...
Inhaltlich drehte sich die Verhandlung am Mittwoch um die Zahlung von 200.000 Euro an Hocheggers Briefkastenfirma Astropolis im Zusammenhang mit dem Terminal Tower-Projekt. Von dieser Schmiergeldzahlung will der Angeklagte Walter L., seines Zeichens Mitarbeiter der Raiffeisen OÖ-Tochter Realtreuhand und Geschäftsführer der Terminal Tower-GmbH, nichts gewusst haben. Die 200.000 Euro, die an den Konsortialpartner Porr flossen, hätten damit nichts zu tun. Interessanterweise war es aber ausgerechnet die Porr, die später die Zahlung an die Astropolis leistete.
Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Bitte vorlesen
Für Gelächter sorgte ein sonst sehr zäher Teil der Verhandlung. Die Richterin muss dem Angeklagten alte Einvernahmen vorhalten. Ob dieser die Dokumente kurz durchlesen möchte? "Wenn Sie es mir vorlesen, ist's mir lieber... wenn ich das so sagen darf", antwortete L. Seufzend erfüllt die Richterin den Wunsch: "Gut, dann les' ich vor."
„Ganz genau" keine Ahnung
Auf einem Rechnungsdeckblatt, das L. unterschrieben hat, scheint der Name Astropolis auf. Wie erklärte das der Angeklagte? Gar nicht. Er habe das Deckblatt nicht erstellt, nahm aber auch an, dass "von irgendwem" der Hinweis auf die Astropolis gekommen sein muss. "Aber Sie haben keine Ahnung von wem?", fragte die Richterin. "Ganz genau", bestätigte L. sein Unwissen.
Staatsanwalt bohrt nach
Die Fragen des Staatsanwaltes brachten L. dann fast in Rage. Er hatte das Gefühl, dass der Staatsanwalt seine Erklärungen nicht verstanden hat. "Sie vermischen da etwas", warf er ihm einmal vor. Auf die Frage, warum die Zahlung an die Porr in einer Kalkulation plötzlich als Werbekosten vermerkt waren, sagte er im Mühlviertler Dialekt: "Des is a Bledsinn."
Die Befragung der übrigen Anwälte war schnell vorbei. Grassers und Meischbergers Anwälte stellten jeweils nur eine einzige Frage. Ob L. mitbekommen habe, dass jemals Geld an Grasser geflossen sei – bzw. ob er Meischberger jemals persönlich getroffen habe. Beides verneinte der Angeklagte.
Telefonprotokolle sollen gehört werden
Am Ende des Prozesses hatte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter noch ein Anliegen: Er möchte, dass die Tonbänder der Telefonüberwachung seines Mandanten herbeigeschafft werden, sodass sie in der Hauptverhandlung vorgespielt werden können. Er habe nämlich festgestellt, dass verschiedene schriftliche Protokolle dieser Telefonate nicht übereinstimmen. Das will er klären, die Richterin verspricht, die Kriminalpolizei um die Tonbänder zu bitten.
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(red)