Politik

"Irrelevante" Info, die Millionenprovision brachte

Was wusste Grasser damals, was hätte er wissen können? An der Ergründung dieser Frage scheiterte die Richterin am Donnerstag großteils.

Heute Redaktion
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"Da habe ich keine konkrete Erinnerung dazu", "Könnte sein, aber ich kann mich nicht erinnern", "Da hab ich keine Wahrnehmungen dazu." Sätze wie diese waren es, die die Anwesenden beim 43. Buwog-Prozesstag von Grasser am öftesten hörten.

Der Versuch der Richterin, zu ergründen was Grasser in der Phase der Buwog-Privatisierung wusste und theoretisch weitergeben hätte können, trug nur kleine Früchte. An das meiste konnte sich Grasser schlicht nicht konkret erinnern. Wer kann's ihm verübeln, sagte dazu sein Anwalt Ainedter, immerhin ist das alles fast 15 Jahre her.

Nochmal "Servus" an die "Wadln"

Das Thema, ob Grasser nun eine privat E-Mailadresse nutzte oder nicht, wurde von seinem zweiten Anwalt Norbert Wess nochmals aufgegriffen. Er wollte klarstellen, dass die Technologie damals noch nicht so weit war, um Mails am Handy zu empfangen. Es gab jedoch ein Feature, mit dem man Mails als SMS aufs Handy bekam und sie per SMS auch beantworten konnte.

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Das wird der Ursprung der E-Mailadresse sein, von der die am Mittwoch lang diskutierte "Servas die Wadln"-Mail gesendet wurde, war man sich heute sicher. Grasser gab mehr oder minder zu, diesen Text wohl am Handy getippt zu haben.

Am Mittwoch hatte er das Verfassen des Textes noch kategorisch dementiert. Selbst Donnerstagfrüh hatte sich das noch anders angehört, als er schilderte, dass er extra bei seiner Sekretärin von damals nachgefragt hatte. Auch sie hatte keine Erinnerung daran.

Traumüllers unleserliche Notizen

Einen Großteil des Verhandlungstages verbrachten Grasser und Richterin Hohenecker damit, die sehr schwer lesbaren Notizen von Grassers damaligem Kabinettschef Heinrich Traumüller zu entziffern. Der saß auch in der Buwog-Vergabekommission und informierte Grasser laut seinen Aufzeichnungen am 7. Juni über die Finanzierungsgarantie der CA Immo, die - so behauptet es die Staatsanwaltschaft - die "entscheidende Info" war.

"Fata Morgana" ist "irrelevant"

Grasser erklärte daraufhin lang und breit, warum man von dieser Zahl, die aus der ersten Bieterrunde stammt, nicht auf die Angebote in der zweiten, finalen Runde schließen hätte können. 960 Mio hin oder her, diese - laut ihm fälschlicherweise so bezeichnete - Finanzierungsgarantie sei vollkommen irrelevant gewesen und hätte nur das Gesamtinvestitionsvolumen bezeichnet, das die CA Immo bei ihrem Erstrundenangebot aufwenden hätte müssen.

Meischberger jedenfalls gab diese Zahl an die Konkurrenz weiter und kassierte dadurch 10 Millionen Euro Provision. Woher er die Info hatte, interessierte Grasser im Grunde gar nicht. Er sei sich nur sicher: Nicht von ihm, nicht aus seinem Umfeld. Das reiche ihm.

Ein großes Fragezeichen bleibt also hinter der Frage, ob die Zahl entscheidend war oder nicht. Laut Grasser war sie es nicht, trotzdem tauchte sie in der zweiten Bieterrunde auf. Und durch die Vorhersage der Lobbyisten Meischberger und Hochegger war es dem Österreich-Konsortium möglich sie knapp zu überbieten.

Zweite Runde sinnvoll?

Auch ob eine zweite Bieterrunde überhaupt sinnvoll war und warum sie zustande kam, wollte die Richterin wissen. Grasser habe sich da - wie in so ziemlich allem im Vergabeverfahren - auf seine Beamten und Experten verlassen, sagte er. Die hätten das vorgeschlagen, er habe es "abgenickt".

Zum Schluss ackerte die Richterin noch Grassers Terminkalender bis zum Ende des Jahres 2004 durch. Zu Terminen mit Meischberger oder Plech, nach denen sich die Richterin erkundigte, hatte Grasser keine besondere Erinnerung.

Jetzt gibt es eine längere Prozesspause, das nächste Mal muss Grasser am 17. Juli vor der Richterin Platz nehmen.

Lesen Sie im heutigen Live-Ticker nach, wie der Tag so gelaufen ist:

(red)