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Christkindl für Grasser: Wird Prozess verschoben?

Nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug: Muss der Termin für den Buwog-Prozess gegen Grasser und Co. verschoben werden?

Heute Redaktion
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Karl-Heinz Grasser muss vor Gericht. Der Termin wackelt nun allerdings.
Karl-Heinz Grasser muss vor Gericht. Der Termin wackelt nun allerdings.
Bild: Helmut Graf

Sieben Jahre lang wurde ermittelt, dann kam endlich die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 Mitangeklagte in Sachen Buwog-Privatisierung. Der für 12. Dezember geplante Prozessbeginn wackelt aber nun.

Grund ist die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker, oder vielmehr eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zu diesem Thema beim Obersten Gerichtshof (OGH).

"Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Frage vor Prozessbeginn zu klären", so der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, gegenüber der "APA".

Hintergrund

Ein vorheriger Prozess gegen den auch im Buwog-Prozess angeklagten Immofinanz-Chef Karl Petrikovics ist der Grund für die derzeitige Unklarheit.

Wird derselbe Angeklagte in zwei verschiedenen Prozessen vor Gericht gestellt, sind die Verfahren miteinander verbunden und dieselbe Richterin wird für beide Fälle zuständig.

Verbundene Verfahren

Petrikovics ist nicht nur im Buwog-Prozess angeklagt, sondern gemeinsam mit Ronald Leitgeb auch im bereits abgehandelten Villa Esmara-Prozess. Hohenecker war damals Richterin und wurde deshalb auch für den Buwog-Prozess zuständig.

Jetzt wird es interessant: Hohenecker verurteilte Leitgeb im Villa Esmara-Prozess, Petrikovics allerdings nicht, da er verhandlungsunfähig war. Das Urteil gegen Leitgeb wurde später aufgehoben, weshalb eine neue Richterin, Caroline Csarmann, für Leitgeb zuständig wurde.

Der OGH muss nun entscheiden, ob Csarmann im Prozess Villa Esmara für beide Angeklagte - Petrikovics und Leitgeb - zuständig ist oder ob Petrikovits bei seiner erstinstanzlichen Richterin Hohenecker bleibt.

Was bedeutet das?

Sollte die neue Richterin für beide Angeklagte im Villa Esmara-Prozess zuständig werden, ginge auch das über Petrikovics verbundene Buwog-Verfahren an Caroline Csarmann.

Die Generalprokuratur vertritt diese Meinung. Entscheiden wird der OGH aber unabhängig. Die Tatsache, dass der OGH in vielen Fällen der Ansicht der Generalprokuratur folgt kann nur ein Anhaltspunkt sein.

Marion Hohenecker bereitet sich seit Monaten intensiv auf den Mega-Prozess vor. Beobachter schätzen, dass die Hauptverhandlung rund ein Jahr lang dauern wird.

Teilt das Wiener Straflandesgericht eine neue Richterin zu, müsste sich diese ebenfalls ausreichend in den Prozess einarbeiten und sich darauf vorbereiten können.

Nicht die erste Beschwerde

Übrigens: Auch der Verteidiger des Buwog-Angeklagten Ernst Plech hatte diese Idee. Seine Beschwerde wurde allerdings aus formalen Gründen abgelehnt, woraufhin die Verteidiger mehrerer anderer Angeklagter ankündigten, es im Prozess zur Sprache bringen zu wollen. (red)