Politik
"Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber"
Nach der tödlichen Messerattacke auf den Sozialamtschef in Dornbirn arbeitet Innenminister Kickl an einem neuen Gesetz. Dafür braucht er eine 2/3-Mehrheit.
Das Innenministerium plant die Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber". Das geht aus einem Papier hervor, das Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) auf APA-Nachfrage bestätigte.
Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn - mehr dazu hier.
Für die Einführung der Maßnahme ist allerdings ein Verfassungsgesetz notwendig. Innenminister Kickl erwartet sich nun einen "Schulterschluss im Parlament" für eine notwendige 2/3-Mehrheit. "Wer die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kei wahrhaftes Anliegen ist", so Kickl.
Die Gesetzes-Idee im Detail
Sollte in Zukunft ein potenzieller "Gefährder" in Österreich einen Asylantrag stellen, so könnte bereits am Anfang des Verfahrens eine sogenannte "Gefährdungsprognose" auf Basis gewisser Anhaltspunkte erstellt werden: Dies können sowohl die Angaben des Asylwerbers aus seinem Herkunftsstaat sein, als auch weitere Recherchen der hiesigen Behörden in Datenbanken oder im Internet.
Das wiederum soll zum Ziel haben, etwaige Maßnahmen einzuleiten, sollte sich eine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit ergeben. Falls ja, dann könnte die beabsichtigte "Sicherungshaft" verhängt werden.
Auch ÖVP dafür
Die ÖVP-Staatsekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, begrüßte den Vorschlag von Innenminister Kickl. Auch sie hofft auf eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat, um die dafür notwendigen Änderungen durchführen zu können, sagte sie im Ö1-Mittagsjournal. "Der Fall in Vorarlberg hat gezeigt, dass wir keine Möglichkeit gehabt hätten, über den Antragsteller irgendeine Form der Verwahrungshaft zu verhängen", so Edstadtler.
Opposition ist geschlossen dagegen
Nach der SPÖ und den NEOS erteilte auch die Liste Jetzt den Kickl-Plänen eine Absage. Der Innenminister habe bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden können und sollen.
(Red)