Politik
Österreich wird den UNO-Flüchtlingspakt absegnen
Österreich wird dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag. Im Dezember findet die Absegnung statt.
Nach hitzigen Debatten und einer Ablehnung Österreichs läuft neben dem Tauziehen um den UNO-Migrationspakt auch eines um den UNO-Flüchtlingspakt. Und anders als beim Migrationspakt wird Österreich dem Flüchtlingspakt zustimmen, berichtet der "Standard" unter Berufung auf das Außenministerium.
Mitte Dezember ist es soweit
Der Flüchtlingspakt wurde parallel zum Migrationspakt ausverhandelt und am 13. November in einem Ausschuss der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen. Die Begründung Österreichs zur Zustimmung: es finde keine Vermengung zwischen den Begriffen "Flüchtlinge" und "Migranten" statt, wird Außenministeriums-Sprecher Peter Guschelbauer zitiert.
Endgültig abgesegnet werden soll der Flüchtlingspakt Mitte Dezember im Rahmen des jährlichen UNHCR-Rechenschaftsberichts von der UNO-Vollversammlung. Der Migrationspakt wiederum soll am 10. und 11. Dezember in Marrakesch unterzeichnet werden – Österreich wird sich dabei seiner Stimme enthalten.
Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz
"Der globale Pakt für Flüchtlinge ist eine einmalige Gelegenheit, internationale Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz in langwierigen sowie in neuen Flüchtlingssituationen zu stärken. Er umfasst vier zentrale Ziele. 1. Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern. 2. Die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern. 3. Den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten. 4.
Die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.", heißt es von der UNO.
Zudem sind Pläne enthalten, die sicherstellen sollen, "dass Flüchtlinge einen besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung bekommen, die Möglichkeiten erhalten ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können und von Anfang an in ihre Aufnahmegemeinschaften inkludiert werden". (red)