Politik

Zweifel an "größter Steuerreform aller Zeiten"

Rund um die Steuerreform werden derzeit große Reden geschwungen. Aber: Wird es tatsächlich die größte Entlastung aller Zeiten?

Heute Redaktion
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Die "größte Steuerreform aller Zeiten": Mit diesen Lorbeeren schmückt sich jede Regierung gern. Schon die Steuerreform unter Schwarz-Blau im Jahr 2004 bezeichnete der damalige Kanzler Wolfgang Schüssel als "größte Steuerreform aller Zeiten". Die rot-schwarze Regierung 2015 mit Werner Faymann an der Spitze sprach dann auch von der "größten Steuerreform der zweiten Republik".

Jetzt wünscht sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) eine neue größte Reform aller Zeiten. Entlastungen von bis zu fünf Milliarden Euro soll es geben.

Durchgerechnet

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hält diesen geplanten Rekord aber für unwahrscheinlich. Die letzten drei "größten Steuerreformen aller Zeiten" bewegten bis zu 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (des BIP).

Um die vorherigen Steuerreformen zu übertreffen müsste die aktuelle Reform ab 2020 also um fast 6,3 Millarden Euro senken, rechnet das Wifo vor.

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Ansichtssache

Die angekündigten 5 Milliarden hingegen würden im Jahr 2020 in etwa 1,2 Prozent des BIP entsprechen. Wäre also genau genommen nicht die "größte Steuerreform aller Zeiten" - aber knapp dran. Die Reform 2009/2010 war ungefähr gleich groß, jene von 2004/2005 und 2015/2016 brachten etwas mehr Entlastungen (1,5 Prozent).

Diese Berechnungen sind freilich eine Sache der Perspektive. Denn: die Reform durch die schwarz-blaue Regierung 2004/2005 wurde nur zu einem geringen Teil durch neue Steuern an anderer Stelle gegenfinanziert - während die rot-schwarze Steuerreform fast komplett in anderen Bereichen ausgeglichen wurde.

Reform in Etappen

Die Wirtschaftsexperten halten eine gesamtheitliche große Entlastung für das Jahr 2020 für unwahrscheinlich. So wird es vielleicht auch nicht passieren: Denn die "Presse" berichtet in ihrer Mittwochsausgabe, dass die geplante Reform in Etappen umgesetzt werden soll.

In einer ersten Etappe könnten die Krankenversicherungsbeiträge für Wenigverdiener gesenkt werden, dann 2021 die unteren drei Lohnsteuer-Gruppen. 2022 soll die Körperschaftssteuer von auf 19 oder 20 Prozent gesenkt werden.

Mit der Abschaffung der kalten Progression will man sich bis zum Wahljahr 2022 Zeit lassen. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent soll verlängert werden.

Details am Freitag

Das sind freilich bis jetzt nur Spekulationen. Am Freitag im Rahmen der Regierungsklausur wollen Kurz und seine Minister Details bekanntgeben. (red)