Österreich

Zwangsheirat: Mutter von 13-Jähriger freigesprochen

Eine 13-Jährige sollte von ihrer eigenen Mutter zur Heirat in der Türkei gezwungen werden. Das Gericht entschied Freispruch.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: iStock

Unter dem Vorwand, im Ausland Urlaub zu machen, lockte eine 49-jährige Mutter ihre damals 13-jährige Tocher in die Türkei. Der Sinn ihres Aufenthaltes war aber ein ganz anderer. Das Kind sollte im November 2016 mit einem Tschetschenen zwangsverheiratet werden. Die Mutter drohte ihr: Wenn sie den Unbekannten nicht heirate, werde sie sie umbringen.

Der 63 Jahre alte Vater soll bei dem Vorhaben der Mutter geholfen haben und seine Tochter zudem jahrelang mit Schlägen misshandelt haben und ihr gedroht haben, sie umzubringen.

Ebenfalls angeklagt: Der 57-jährige Nachbar der Familie, der Mutter und Tochter per Auto in die Türkei gebracht haben soll.

Mädchen flüchtete

Kurz vor der Zwangsheirat gelang es dem Mädchen, zu flüchten. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Eltern längst kein Sorgerecht mehr für ihre Tochter, sie ist in der Obhut der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn. Deshalb lautete die Anklage zusätzlich auf Kindesentziehung.

Beim Prozess erhob das heute 14-jährige Mädchen schwere Vorwürfe gegen ihre Eltern. Sie seien nicht damit klargekommen, dass sie westlich eingestellt sei und einen Freund gehabt hat.

Aussage der Eltern

Die Aussage der Eltern hört sich ganz anders an: Nie sei eine Zwangsheirat geplant gewesen. Die Tochter sei freiwillig mit in die Türkei gekommen und sollte dort - aufgrund ihrer Selbstständigkeit und Eigenwilligkeit - eine Koranschule besuchen.

Nach Österreich zurückgekehrt sei sie nicht "auf der Flucht", sondern nur, weil ihr langweilig war.

Freispruch

Es war der erste Prozess wegen Zwangsheirat, der am Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde. Den Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft, sie wurden jedoch freigesprochen.

Die Begründung? Es gebe keinen Beweis, dass die Zwangsheirat bereits in Vorarlberg geplant wurde. Wenn der Entschluss erst in der Türkei gefasst wurde, ist das Landesgericht nicht zuständig.

Sehr wohl verurteilt wurde die Mutter jedoch wegen Kindesentziehung. Sie muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Alle Urteile sind rechtskräftig.

(csc)