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Zwangs-Upgrade: Kanal von DJ-Duo gilt als "TV-Sender"

Heute Redaktion
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Erfolgreiches Produzenten-Duo: "Harris & Ford"
Erfolgreiches Produzenten-Duo: "Harris & Ford"
Bild: Screenshot YouTube

Der YouTube-Channel vom Produzenten-Duo "Harris &Ford" wurde als „fernsehähnlich" eingestuft, eine jährliche Gebühr ist nun fällig.

Harris & Ford –hinter diesen Namen verbergen sich die beiden Musikproduzenten, Songwriter und DJs Kevin Kridlo und Patrick Pöhl mit Sitz in Jedenspeigen (Gänserndorf). Erfolgreich arbeiteten sie bereits mit Andreas Gabalier oder Scooter zusammen.

Nicht schlecht staunte das Duo, als eine „Vorschreibung Grundumlage" der Wirtschaftskammer NÖ ins Haus flatterte: 200 Euro Teilbetrag für „Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen", ab 2020 dürfte der Mindestbetrag von 400 Euro jährlich fällig werden.

„Für unsere Einnahmen berappen wir genug Steuern, aber extra Gebühren wie der ORF oder ATV zu zahlen, finde ich schon etwas seltsam", so Kevin Kridlo. Freilich, ihr YouTube-Channel erfreut sich großer Beliebtheit, schoss zuletzt auf über 130.000 Abonnenten in die Höhe, Gewinn fällt aber kaum einer ab. Von der Kommunikationsbehörde Austria wurde das Duo als „YouTuber zu audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf" eingestuft. Eines der sechs Kriterien: „Die Inhalte des Dienstes müssen fernsehähnlich sein."

„Wenn ein 12-Jähriger mit seinen Modelleisenbahn-Videos Erfolg hat, müssen dann die Eltern ein Kommunikationsgewerbe für den Sohn anmelden?", fragt Kridlo.

Auch Experte Philipp Graf von der Wirtschaftskammer kennt die Problematik: „Es sind hier bei dem Überbegriff ,Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen' leider keine klaren Grenzen angeführt." So sei es teils Ermessensentscheidung, ob es sich um eine kommerzielle Tätigkeit oder um ein Hobby handelt. In Härtefällen gäbe es die Möglichkeit, die Grundumlage zu reduzieren. Der Gesetzgeber sei gefordert, klarere Kriterien zu schaffen.