Wirtschaft
Zutrittstests bald auch für den Supermarkt-Einkauf?
Nach Ostern benötigen Kunden beim Besuch eines Geschäfts einen Zutrittstest. Supermärkte sind von dieser Test-Pflicht ausgenommen – noch!
Die angekündigte Testpflicht für den Besuch des Handels - ausgenommen sind Geschäfte, welche die Grundbedürfnisse decken (Supermärkte, Apotheken etc.), im Rahmen des Ost-Lockdowns ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen.
Das Gesundheitsministerium bestätigte am Donnerstag gegenüber der "APA", dass nach dieser "ersten Phase" eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung folgt.
Die Testpflicht ist eine der am Mittwoch nach dreitägigem zähen Ringen vorgestellten Corona-Maßnahmen, die aufgrund der besonders dramatischen Lage an den Intensivstationen und der starken Neuinfektionszahlen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verhängt wurden.
Zusperren von Handel "harter Nackenschlag"
Nach der "Osterruhe", die für 1. bis 6. April einen "harten" Lockdown in der Ostregion vorsieht, inklusive Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels, dürfen dann ab 7. April alle Geschäfte wieder aufsperren, sofern es die Lage dann zulässt.
Abgesehen von den aus den vorangegangenen harten Lockdowns bekannten Grundversorgern (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Postfilialen, etc.) benötigt man ab 7. April für den Einkauf einen negativen Corona-Test. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt.
Der Besuch der Grundversorger kann jedenfalls ohne Test erfolgen. Doch das gefällt nicht allen. Rainer Trefelik, Bundesobmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich erklärt, dass das Zusperren der Handelsbetriebe ein "harter Nackenschlag" sei. Konflikte bei der Sortimentsabgrenzung seien damit vorprogrammiert.
"Wenn getestet wird, dann muss überall getestet werden"
Wenn in Supermärkten neben Lebensmitteln nun zum vierten Mal auch Non-Food-Artikel verkauft werden, aber Fachgeschäfte, die das gleiche Sortiment anbieten, geschlossen sein müssen, führt das wieder einmal zum großen Unmut der geschlossenen Bereiche.
Zu den ab 7. April angekündigten Zutrittstests hält der Sprecher des österreichischen Handels fest: "Kunden, die in Geschäften bummeln und schmökern und keine Zielkäufe tätigen, werden das wohl nicht mehr tun, weitere Umsatzverluste sind vorprogrammiert. Wenn getestet wird, dann muss überall getestet werden – in allen Branchen und ohne Ausnahme", stellt Trefelik klar. Im Klartext: Zutrittstests sollen auch in Supermärkten gelten.
Denn: "Es kann nicht sein, dass hier wieder Wettbewerbsnachteile einzelner Gruppen entstehen. Der österreichische Handel bekennt sich grundsätzlich zur Teststrategie der Regierung: Diese sollte jedoch alle Bevölkerungsgruppen umfassen, es kann nicht sein, dass immer nur die gleichen Personen getestet werden".