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Zu lauter Hahn muss in isolierten "Krähstall"

Weil ein krähender Hahn eine Nachbarin um den Schlaf gebracht hat, muss er per Gerichtsbeschluss künftig nachts in einen schallisolierten Stall.

Heute Redaktion
Ein Hahn ist seiner Nachbarin ein Dorn im Auge.
Ein Hahn ist seiner Nachbarin ein Dorn im Auge.
Getty Images/iStockphoto

Kaum war sie eingeschlummert, riss der Gockel von nebenan sie aus den Träumen: Einer Frau aus Müncheberg in Brandenburg ging das Krähen eines Hahnes zu weit, vor allem, weil sich das Tier nur 20 Meter vom Schlafzimmer entfernt austobte. Die Leidgeplagte klagte – und legte dem Gericht ein "Krähprotokoll" vor. Der Gockel, so steht es geschrieben, habe vor allem zwischen 3 Uhr nachts und 6 Uhr morgens gekräht.

Das Gericht gab ihr recht und trug der Stadt auf, für Ruhe zu sorgen. Sie soll den Halter des Hahnes jetzt per Ordnungsverfügung dazu bringen, das Tier zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Früh in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterzubringen. Das Gericht beruft sich auf das geltende Landesimmissionsschutzgesetz. Demnach ist die Nachtruhe vor erheblichem Lärm zu schützen. Auch Tiere – der Hahn wurde in der Innenstadt gehalten – seien so zu halten, dass niemand "mehr als geringfügig" belästigt werde.

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