Niederösterreich

Zu gefährlich – keine normale Zelle für Josef Fritzl

Josef Fritzl, Österreichs berühmtester Häftling, muss weiter im Maßnahmenvollzug in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleiben.

Heute Redaktion
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19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
REUTERS

Beinahe hätte Josef Fritzl – er heißt nach einer Namensänderung mittlerweile Josef M. – vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle wechseln können. Das zuständige Landesgericht Krems an der Donau hatte nach der Überprüfung der Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher Anfang April dahingehend entschieden, dass dies nicht mehr notwendig sei.

Allerdings fuhr die Staatsanwaltschaft umgehend dazwischen und legte Beschwerde ein. Jetzt, zwei Monate später, hat das Oberlandesgericht Wien den Beschluss des Kremser Gerichts wieder aufgehoben. 

Schwer krank und gefährlich

"Das Oberlandesgericht Wien stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung des Josef M. in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher fest. Josef M. wird daher nicht bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen", heißt es in einer Stellungnahme. 

Der Beschluss sei damit begründet worden, dass "unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung" vorliege, die eine Einweisung rechtfertige. Und: Offenbar geht man immer noch davon aus, dass der mittlerweile 87-Jährige weitere Straftaten begehen könnte. Es fehle an "überzeugenden Anhaltspunkten für die Annahme, dass die Gefährlichkeit hinreichend abgebaut wurde".

Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibe daher nach wie vor gegeben. Fritzl wird also weiterhin in seiner Zelle in Krems-Stein wohnen bleiben.

Rückblick

Der Inzestfall des damals 74-Jährigen in Amstetten ging in die österreichische Kriminalgeschichte ein und sorgte weltweit für Schlagzeilen. Er soll seine Tochter über 20 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten haben, vergewaltigte sie vielfach und zeugte mit ihr sieben Kinder. Drei Kinder waren ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen. 2009 war Fritzl in St. Pölten zu lebenslanger Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Aber: Er galt als zurechnungsfähig (§21 Absatz 2).

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